Sieg für Ukainerin

Hungerstreikende darf sich nach Gerichtsentscheid von einer Ärztin ihrer Wahl untersuchen lassen

Der Berliner Polizeipräsident muss eine seit Wochen in Berliner Abschiebehaft hungerstreikende Ukrainerin durch eine Ärztin ihres Vertrauens untersuchen lassen. Eine entsprechende einstweilige Anordnung hat das Verwaltungsgericht am Donnerstag auf einen Eilantrag der Ukrainerin erlassen. Der Polizeipräsident hatte bisher seine Genehmigung verweigert, weil er befürchtete, dass die Ärztin in einem nicht fachgerechten Gutachten die Haft- und Reiseunfähigkeit der Frau feststellen könnte.

Zur Begründung hieß es in der Entscheidung der 14. Kammer des Verwaltungsgerichts: Abschiebehäftlingen dürften nur dann Beschränkungen auferlegt werden, wenn ansonsten der Zweck des Abschiebegewahrsams oder die Ordnung der Anstalt beeinträchtigt würden. Allein die Befürchtung, die Ärztin könne nicht fachgerecht über Haft- und Reisefähigkeit der Ukrainerin urteilen, rechtfertige nicht, die im Grundgesetz garantierte Entscheidungsfähigkeit der Frau einzuschränken, die seit Wochen hungert.

Allerdings betonte das Gericht auch, trotz einer Untersuchung durch die Ärztin des Vertrauens sei es weiterhin Sache der Behörden, über die weitere Abschiebehaft und eine Abschiebung zu entscheiden. ADN