Mehr Schutz für behinderte Mieter

KARLSRUHE taz ■ Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von behinderten Mietern gestärkt. Konkret ging es um den Einbau eines Treppenlifts in einem Mietshaus. Der Kläger musste seine querschnittsgelähmte Lebensgefährtin täglich in den zweiten Stock tragen und wollte deshalb auf eigene Kosten einen Treppenlift installieren lassen. Dies lehnten die Vermieter aus Angst vor Haftungsrisiken ab. Das zuerst angerufene Landgericht Berlin hielt diese Ablehnung für zulässig. Das Verfassungsgerichts hob die Berliner Entscheidung nun auf, weil das „grundrechtlich geschützte Interesse des Mieters an einer behindertengerechten Nutzung“ seiner Wohnung nicht genügend berücksichtigt worden war. chr