Demokratie à la CSU

Bayerns Verfassungsgericht erfüllt CSU-Wunsch und erklärt mehr Direktdemokratie für verfassungswidrig

MÜNCHEN taz ■ Der bayerische Verfassungsgerichtshof hat ein Volksbegehren „zum Schutz des kommunalen Bürgerentscheids“ gestern als verfassungswidrig abgelehnt. Die Initiative „Mehr Demokratie“ scheiterte mit ihrem Anliegen, die Direktdemokratie in den Kommunen zu stärken.

Ihr Gesetzentwurf sah vor, dass bei Bürgerbegehren künftig die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen gelten soll und Gemeinden nach Einreichen eines Bürgerbegehrens nicht mehr vollendete Tatsachen in der Sache schaffen dürfen. Ferner sollten die Gemeinden ein Jahr an das Ergebnis gebunden sein. Die Verfassungsrichter schoben dem Ansinnen einen Riegel vor und stellten klar, dass die Verwaltung nicht an den Volkswillen gebunden werden darf. Bürgerentscheide gelten bei einer Mindestbeteiligung von zehn Prozent, und Unterschriften dürfen nicht auf der Straße gesammelt werden, sondern nur in Rathäusern.

„Mehr Demokratie“ kämpft seit Jahren für Direktdemokratie in Bayern. Ebenfalls seit Jahren kämpft die CSU dagegen. Das jetzige Urteil liegt ganz auf christsozialer Linie. Alles begann 1995, als sich 57,8 Prozent der Abstimmenden für die Einführung des Bürgerentscheids auf kommunaler Ebene entschieden. Seither hat sich der Bürgerentscheid in fast 500 Fällen als Instrument gegen die CSU-Übermacht erwiesen.

1997 erklärte der Verfassungsgerichtshof die Kombination von dreijähriger Bindewirkung und Mehrheitsprinzip beim kommunalen Bürgerentscheid für verfassungswidrig. Darauf erließ die CSU im April 1998 ein Gesetz, das die Schutzwirkung abschaffte und strikte Mindestbeteiligungen für die Gültigkeit von Bürgerbegehren einführte. Letzte Hoffnung von „Mehr Demokratie“: ein Begehren „Für ein unabhängiges Verfassungsgericht in Bayern“. Zehn Prozent der Wahlberechtigten müssen unterschreiben, damit es zu einem Volksentscheid kommt. KONRAD LISCHKA