BUNDESKARTELLAMT ERSCHWERT DIE FUSION DER ENERGIEKONZERNE
: Geringe Marktreife

So hatten sich die Energiekonzerne die Sache nicht vorgestellt. Annähernd gleiche Chancen für alle Firmen, die Strom verkaufen wollen? Nur das nicht. „Liberalisierung“ bedeutet für die großen Energieversorger eher, den eigenen Marktanteil zu stärken und neue Konkurrenzunternehmen möglichst klein zu halten. Dieser Konzernlogik des vermeintlich „freien“ Marktes schiebt nun das Bundeskartellamt einen Riegel vor. Die Behörde will der geplanten Fusion von RWE und VEW zum größten deutschen Stromkonzern nicht zustimmen.

Gerne berufen sich die Unternehmen auf die soziale Marktwirtschaft. Doch in der praktischen Firmenpolitik spielt diese Kategorie nur selten eine Rolle. Die gegenwärtige Fusionspolitik zeigt, dass die Energiekonzerne als ehemalige Oligopolbetriebe – ihre rechtliche Basis stellte bis 1998 das nationalsozialistische Energiewirtschaftsgesetz von 1936 dar – noch immer außerhalb des hier zu Lande akzeptierten marktwirtschaftlichen Handlungsrahmens agieren. Durch die Liberalisierung des Strommarktes sind nun neue Zeiten angebrochen – in den Köpfen der Konzernvorstände scheinen sie jedoch noch nicht angekommen zu sein.

Ginge es nach den Stromkonzernen, würden sie ihre alten Monopolgebiete nicht nur behalten, sondern ihre Stellung auch noch zu Lasten anderer verbessern. Heute liefert RWE in großen Teilen des Rheinlandes und in Hessen, VEW in Westfalen, die Viag in Süddeutschland und die Veba im Norden. Allen zusammen gehört Ostdeutschland. Durch die angestrebten Fusionen von RWE und VEW, Veba und Viag würden die bisherigen mittleren Monopole zu zwei großen verschmelzen. Die damit entstehende Marktmacht dürfte ausreichen, aus- und inländische Konkurrenz weitestgehend vom deutschen Markt fernzuhalten. Theoretisch dürfen die VerbraucherInnen ihren Stromlieferanten frei wählen, tatsächlich aber bleiben die meisten bei den großen Konzernen – denn auf Grund ihrer ausgedehnten Gebiete und hohen Gewinne stechen sie die Konkurrenz leicht mit Dumpingangeboten aus. Die Liberalisierung würde entgegen der ursprünglichen Absicht zu einer weiteren Monopolisierung führen.

Es passiert selten genug, dass das Bundeskartellamt etwas gegen die Herrschaft der wirklich Großen tut. Angesichts der Neustrukturierung des Strommarktes laufen die Marktschützer allerdings zu neuem Format auf. Chancengleichheit auf dem Markt gibt es nicht ohne staatliche Regelungen. Daran müssen sich die Energiebosse erst gewöhnen.

HANNES KOCH