Kampf gegen Kampfhunde

Immer mehr Bundesländer fordern Zuchtverbot oder Hundeführerschein

Mit seiner gestrigen Entscheidung, ein Haltungs- und Züchtungsverbot für Kampfhunde einzuführen, begibt sich Berlin an die Seite der Bundesländer, die bereits vor einer bundeseinheitlichen Regelung eine restriktive Haltung gegenüber Kampfhunden einnehmen.

In Bayern etwa gibt es bereits seit längerem ein Haltungs- und Zuchtverbot. Wer vor Erlass dieses Verbots einen Kampfhund hatte, braucht zum Beispiel für Pitbulls eine „sicherheitsrechtliche Erlaubnis“. Bei anderen Rassen muss der Halter nachweisen, dass das Tier friedlich ist. Ein Züchtungsverbot soll in diesem Monat auch in Thüringen eingeführt werden.

Andere Länder, wie etwa Brandenburg oder Hamburg, planen zwar kein Züchtungsverbot, haben aber strikte Regelungen für die Haltung von Kampfhunden erlassen. Demnach müssen Halter bestimmter gefährlicher Rassen einen Hundeführerschein ablegen. Darüber hinaus müssen die Halter ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Der Grund: Wer wegen Gewalt-, Trunkenheitsdelikten oder Zuhälterei verurteilt ist, wird als unfähig erachtet, einen Kampfhund mit der nötigen Verantwortung zu führen.

Immer mehr Bundesländer fordern darüber hinaus eine bundeseinheitliche Regelung. So setzt sich die grüne Umweltministerin von NRW, Bärbel Höhn, für ein generelles Zuchtverbot für aggressive Hunde wie etwa Bullterrier, Staffordshireterrier oder Pitbullterrier ein. Ins gleiche Horn bläst auch der niedersächsische Landwirtschaftsminister Uwe Bartels (SPD).

Inzwischen beschäftigt sich auch die Bundesinnenministerkonferenz mit diesem Thema.

UWE RADA