China kommt davon

Erneut scheitert ein Versuch der UNO-Menschenrechtskommission, China zu verurteilen. Votum über Tschetschenien-Resolution vertagt

GENF taz ■ Zum neunten Mal seit 1992 scheiterte gestern in der UNO-Menschenrechtskommission der Versuch einer Verurteilung Chinas. Bereits die Debatte über einen entsprechenden Resolutionsentwurf der USA wurde von China durch einen Geschäftsordnungsantrag auf Nichtbefassung verhindert, für den 22 Mitgliedsstaaten votierten, bei 18 Gegenstimmen und zwölf Enthaltungen.

Gegen Pekings Geschäftsordnungsantrag stimmten neben den USA, Kanada, den europäischen Staaten und Japan noch Swaziland, Liberia, Kolumbien und El Salvador. Alle anderen Staaten Asiens, Afrikas und Lateinamerikas stützten China.

Der Resolutionsentwurf der USA zu China konzentrierte sich auf die Verfolgung von Mitgliedern der Sekte Falun Gong. Die von Menschenrechtsorganisationen scharf kritisierte exessive Praxis der Todesstrafe in China wurde in der Textvorlage der Clinton-Administration nicht erwähnt. Wegen der Todesstrafe in den meisten US-Bundesstaaten lehnt Washington auch die Initiative der EU und anderer Staaten für ein internationales Verbot der Todesstrafe ab.

Chinas Botschafter lehnte eine Verurteilung seines Landes mit dem Argument ab, die Menschenrechtssituation in China habe erhebliche Fortschritte gemacht. Dies steht in deutlichem Widerspruch zu dem Befund, den amnesty international, Human Rights Watch und andere Menschenrechtsorganisationen der UNO-Kommission vorgelegt hatten. „Die Glaubwürdigkeit der Kommission wurde durch das Ergebnis der Abstimmung erheblich beschädigt“, kritisierte ein Sprecher von Human Rights Watch. Die Menschenrechtsorganisation warf den EU-Staaten, Kanada, Japan und Australien vor, sich in den letzten Wochen nicht für den US-Resolutionsentwurf engagiert zu haben.

Mit deutlicher Mehrheit und ohne Gegenstimmen bei zahlreichen Enthaltungen verurteilte die Kommisison gestern „anhaltende“ Menschenrechtsverletzungen im Irak. Verurteilt wurden auch Afghanistan, Burundi, Ruanda sowie die Demokratische Republik Kongo.

Die Verschiebung der für gestern vorgesehenen Abstimmung über eine Tschetschenien-Resolution erfolgte auf Wunsch der EU. Sie hofft, sich bis nächsten Dienstag mit Moskau auf eine einvernehmliche Erklärung zu einigen. Damit wäre der Resolutionsantrag, gegen dessen Einbringung sich bei vorherigen internen Beratungen vor allem Deutschland und Großbritannien ausgesprochen hatten, wieder vom Tisch. Der Entwurf für eine einvernehmliche Erklärung, den Russland der EU am Sonntag unterbreitete und der der taz vorliegt, bietet wenig Aussicht auf Einigung. ANDREAS ZUMACH

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