Tag der Arbeit für die Justiz

Polizeipräsident Hagen Saberschinsky verbietet sowohl den NPD-Aufzug in Hellersdorf als auch die Gegendemonstration. Damit wird der 1. Mai in Berlin endgültig zu einem Fall für die Gerichte

von BARBARA BOLLWAHNDE PAEZ CASANOVA

Der diesjährige 1. Mai wird ganz im Zeichen der Gerichte stehen. Polizeipräsident Hagen Saberschinsky hat sowohl den Aufzug der NPD in Hellersdorf als auch die Gegendemonstration der Antifaschistischen Aktion Berlin (AAB) verboten.

Die Begründung des Verbots des Gegenaufzuges unter dem Motto „No nazis: nowhere!“ basiert auf der angeblichen Gewaltbereitschaft der AAB: „Die AAB hat als gewaltbereite Organisation ihre Versammlung in bundesweiter Mobilisierung unter das alleinige Ziel gestellt, den Aufzug der NPD mit Gewalt zu verhindern.“ Eine solche Zielstellung sei vom Versammlungsrecht nicht gedeckt. Im Internet ruft die autonome Szene dazu auf, den „Faschoaufmarsch“ zu „zerlegen“: „Nazi-Aufmarsch in Hellersdorf gnadenlos kaputtmachen – Blut auf Asphalt“.

Auch das Verbot des sechsstündigen NPD-Aufmarschs unter dem Motto „Abeit zuerst für Deutsche“ bemüht „gewalttätige Übergriffe linker Gewalttäter“. Aufgrund der „besonderen Bedingungen der polizeilichen Großlage“ am 1. Mai seien über 40 Versammlungen und 16 sonstige „Großlagen“ bereits von einem fast 6.000 Beamte starken Aufgebot der Polizei zu schützen. Deshalb könne die NPD-Demonstration „nicht hinreichend vor den gewalttätigen Übergriffen linker Gewalttäter“ geschützt werden. Die Erfahrungen der Vergangenheit hätten gezeigt, dass davon auszugehen sei, „dass gewaltbereite Linke sich durch ein Verbot nicht davon abbringen lassen, die Teilnehmer der NPD-Kundgebung tätlich anzugreifen“. Sowohl die NPD, die dieses Jahr bereits zweimal erfolgreich gegen Demonstrationsverbote vor Gericht zog, als auch die AAB werden rechtliche Mittel einlegen.

Innensenator Eckart Werthebach (CDU) hatte Anfang des Monats im Verfassungsschutzausschuss erklärt, dass er ein erfolgreiches Verbot der NPD-Demonstration für unwahrscheinlich halte, weil die Partei „besten Rechtsbeistand“ genieße. Die rechtsextremistische Partei empfiehlt dem Innensenator auf ihrer Homepage, sich am 1. Mai persönlich an der NPD-Demonstration zu beteiligen, „damit er lernt, terroristische Gewalttäter auf der Linken von friedlichen Demonstranten der Nationaldemokraten zu unterscheiden“.

Richter werden auch bei der Kreuzberger Revolutionären 1.-Mai-Demonstration das letzte Wort haben. Der Anmelder der Demonstration unter dem Motto „Imperialistische Zentren angreifen! Soziale Revolution weltweit!“ wurde mit diversen Auflagen belegt. So soll die um 18 Uhr am Oranienplatz beginnende Demo, die am Hackeschen Markt enden soll, auf Kreuzberg beschränkt bleiben. Die Polizei befürchtet Sachbeschädigungen in der Friedrichstraße als Symbol der Neuen Mitte. Unter dem Motto „Revolution ist das Ziel, Kaputtmachen der Weg“ kündigen Autonome Aktionen in der Friedrichstraße, in Kreuzberg und Prenzlauer Berg an.

Außerdem wurde der Anmelder aufgefordert, alle Transparente, Flugblätter und Parolen auf ihre verfassungsgemäßen Inhalte zu prüfen. Mit einer solchen Auflage sei die Polizei bereits 1998 vor dem Verwaltungsgericht gescheitert, so der Anmelder. Er hat angekündigt, für eine Demonstration in der ursprünglichen Form „alle juristischen Möglichkeiten auszunutzen“.