Hamburg fix voraus

Die Hansestadt ermöglicht Junkies als erstes Bundesland, ganz legal in medizinisch kontrollierten Gesundheitsräumen Drogen einzunehmen

HAMBURG taz ■ Als erstes Bundesland hat Hamburg Fixerstuben legalisiert. Zwar bestehen in der Hansestadt bereits seit 1994 Gesundheitsräume, in denen Junkies harte Drogen konsumieren können. Bisher fehlte dafür aber die Rechtsgrundlage. Gestern erließ der Senat eine Rechtsverordnung. Möglich wurde diese durch die Änderung des Betäubungsmittelgesetzes, die Anfang April in Kraft getreten ist. Zuvor war es verboten, jemandem „Gelegenheit zum Drogenkonsum“ zu verschaffen. Ende Februar entschied der Bundestag nach Durchlaufen des Vermittlungsausschusses, dass Fixerstuben betrieben werden dürfen, in denen Junkies unter hygienischen Bedingungen und medizinischer Aufsicht Heroin oder Kokain nehmen.

Die avisierten Mindeststandards hat die Hamburger Verordnung nun konkretisiert. Um der Befürchtung entgegenzutreten, die Existenz der Fixerstuben könnte Jugendliche erst zum Drogenkonsum ermuntern, haben Erstkonsumenten keinen Zutritt. Grundsätzlich dürfen nur Junkies in die Gesundheitsräume, die mindestens 18 Jahre alt sind. Diese Regelung hatten die Druckraumbetreiber bei der Änderung des Betäubungsmittelgesetzes als „realitätsfern“ kritisiert: Die meisten KonsumentInnen fangen mit 14 oder 15 Jahren an, Heroin oder Kokain zu nehmen.

Für diese Jugendlichen hat die Hamburger Verordnung nun eine kleine Hintertür offen gelassen: „Bei Minderjährigen, die Einlass in den Drogenkonsumraum begehren“, heißt es, „hat das Personal vorab durch direkte Ansprache zu klären, ob ein individuell gefestigter Konsumentschluss und eine Einsichtsfähigkeit in die Gesundheitsschädigung vorliegt“. Dieses Hintertürchen ist besonders relevant für die achte Fixerstube, die im Mai eröffnet wird: Der Träger „Ragazza“ hat zur Zielgruppe explizit „Frauen und Mädchen“.

Die medizinischen Standards, die der Senat nun festgeschrieben hat, orientieren sich am bestehenden Niveau der bisher sieben Druckräume: Es müssen ausreichend Einmalspritzen, Desinfektionsmittel und Entsorgungsbehälter bereitgestellt werden. Die Träger müssen einen Notfallplan aufstellen, stets muss „medizinisch geschultes Personal“ Aufsicht führen. Zudem, so vor allem die Forderung des Landes Hessen, müssen die Träger neben der Fixerstube „weiterführende und ausstiegsorientierte“ Beratung anbieten. Auch dadurch wird sich an der bisherigen Praxis nichts ändern: Die Hamburger Einrichtungen führen ohnehin Beratung und Therapieplatzvermittlung durch. Gestern konnte Hamburgs Gesundheitssenatorin Karin Roth (SPD) die erste positive Konsequenz verkünden: Die Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen gegen die Betreiber Hamburger Gesundheitsräume eingestellt. ELKE SPANNER