Sponsoring auch Anwälten erlaubt

FREIBURG taz ■ Rechtsanwälte dürfen als Sponsoren von Kultur- und Sportveranstaltungen auftreten. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in einem gestern veröffentlichten Beschluss. Geklagt hatten zwei Advokaten aus Rostock, die eine Kunstbörse finanziell unterstützt hatten und auf Werbeplakaten als Sponsoren genannt waren. Ein anderer Anwalt sah darin jedoch einen Verstoß gegen das Berufsrecht, das nur „sachliche“ Werbung erlaube. Per Gericht ließ er seinen Kollegen weiteres Sponsoring verbieten. Das Bundesverfassungsgericht stellte nun klar, dass Sponsoring auch für Anwälte grundsätzlich zulässig ist – soweit „seriöse“ Veranstaltungen unterstützt und der eigene Beitrag „nicht marktschreierisch“ bekannt gemacht wird. Ein generelles Verbot von „Imagewerbung“ greife zu sehr in das Grundrecht auf freie Berufsausübung ein. Az. 1 BvR 721/99 chr