Auf Bewährung
: Dummheit schützt ...

■ Verwarnung für Ex-Geschäftsführerin einer sozialtherapeutischen Einrichtung

Mit einem blauen Auge kam gestern die frühere Leiterin der sozialtherapeutischen Einrichtung „Die Brücke GmbH“, Gabriele P., vor dem Bremer Amtsgericht davon. Sie wurde lediglich dafür verwarnt, dass sie ihre Pflichten als Geschäftsführerin sträflich vernachlässigt hatte.

Die Gesellschaft, die betreute Wohngruppen für Jugendliche aus dem ganzen Bundesgebiet betrieb, stand bereits seit Anfang 1997 mit 300.000 Mark bei ihren Gläubigern in der Kreide, und Gabriele P. hätte einen Konkursantrag stellen müssen – spätestens drei Wochen nach einer Zahlungsunfähigkeit. So will es das Gesetz, doch die Angeklagte tat nichts dergleichen.

Auch den Konkursantrag, den die DAK im April 1997 an ihrer Stelle einreichte, habe die Angeklagte nicht als Warnschuss erkannt, so der zuständige Richter. Die Krankenkasse gehörte zu den Gläubigern der „Brücke“. Diese hatte zuletzt für ihre Angestellten keine Sozialversicherungsbeiträge mehr gezahlt.

Verdutzt darüber, dass sie als Geschäftsführerin trotzdem hätte aktiv werden müssen, sagte Gabriele P.: „Ich dachte, dass ich sozusagen meines Amtes enthoben bin. Deshalb habe ich bis heute keinen Antrag gestellt.“ „Sie haben wohl oft eine zu rosige Brille aufgesetzt“, meinte der Richter dazu.

Er zeigte jedoch Verständnis für Gabriele P.'s „laienhaftes“ Verhalten. Schließlich habe sie eindrucksvoll ihre damalige Situation erklärt.

Und das hörte sich so an: Nur wenn die Pflegegelder der Jugendämter für die Jugendlichen gekommen seien, habe sie auch zahlen können. Wenn kein Geld kam – und das zum Teil über Monate –, blieben auch die Kassen der „Brücke“ leer. Sie habe sich außerdem auf Aussagen der Jugendämter verlassen, dass diese „die Plätze in unserer Einrichtung benötigen“, schilderte die 43jährige. Dabei hat sie wohl mehr an ihre eventuellen Schützlinge gedacht, als an die Verpflichtungen als Geschäftsführerin. Denn trotz zeitweilig dünner Belegung der 18 Therapieplätze beschäftigte sie weiterhin das gesamte Personal.

„Ich bin selbst Schuld“, zeigte sich Gabriele P. einsichtig vor Gericht. Ihr Motto sei immer gewesen, „Dummheit schützt vor Strafe nicht.“ Sollte sie auf diese Devise noch einmal zurückkommen, droht ihr eine Bewährungsstrafe von 7.500 Mark. tb