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: DREIFACHER RECHTSBRUCH

Die letzten Zweifel sind jetzt ausgeräumt: Mit seriösen Mitteln, das hatte die Kurzzeitsenatorin Christa Thoben richtig erkannt, sind die Berliner Kulturfinanzen nicht zu sanieren. Um zu retten, was zu retten ist, lässt sich Nachfolger Christoph Stölzl jetzt auf Mauscheleien ein, die selbst das Finanzgebaren des Vorvorgängers Peter Radunski in den Schatten stellen.

Die Stiftung, die sich vom Geld der Berliner Lottospieler nährt, sollte eigentlich Kulturprojekte außerhalb der großen staatlichen Kulturtanker fördern. Just diese aber – von den Festspielen bis zum Berliner Ensemble, von den Opernhäusern bis zum Haus der Kulturen der Welt – verschlingen den Lotto-Etat mittlerweile fast völlig.

Schlimmer aber ist: Das Geld kommt dort gar nicht an. Stattdessen zieht der Senat diese Millionen ab und stopft damit andernorts Löcher, für die Lottogelder nach der Stiftungssatzung nicht beantragt werden dürfen. Würde sich ein privates Unternehmen so verhalten, wäre das ein klarer Fall von Subventionsbetrug. Da fügt es sich gut, dass der Lotto-Stiftungsrat ausschließlich mit Politikern aus der Senatskoalition besetzt ist. Wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter.

Von der Lauterkeit ihres Tuns waren offenbar auch die Mitglieder des erlauchten Gremiums nicht überzeugt. Jene sechs Millionen, die sie durch die Opernkassen in den Kulturetat umleiten wollen, haben sie vor der Öffentlichkeit lieber verheimlicht – obwohl sie über die Verwendung ihrer Mittel Rechenschaft ablegen müssen.

Angeschmiert sind die drei Opernhäuser. Sie müssen sich für Gelder rechtfertigen, die sie gar nicht bekommen. Doch wenn sie sich darüber beschweren, werden sie hören: Nur mit diesem dreifachen Rechtsbruch lassen sich Theaterschließungen vermeiden. So weit ist es mit der Berliner Kulturpolitik gekommen.

RALPH BOLLMANN