Richter Gnadenlos muss vor Gericht

HAMBURG taz ■ In Hamburg steht ein Richter bald selbst vor Gericht. Die Generalstaatsanwaltschaft der Hansestadt erhob gestern Anklage gegen den als „Richter Gnadenlos“ bekannten Ronald Schill. Ihm wird Freiheitsberaubung und Rechtsbeugung vorgeworfen. Die kann mit Freiheitsstrafe geahndet werden und gilt somit als Verbrechen. Vorigen Mai hatte Schill während des Nötigungsverfahrens gegen einen Aktivisten des Stadtteilzentrums „Rote Flora“ zwei Zuschauer in Ordnungshaft nehmen lassen, weil sie bei der Urteilsverkündung nicht aufgestanden seien. Die sofortige Beschwerde dagegen leitete er fast drei Tage nicht an das Oberlandesgericht (OLG) weiter. Dadurch habe er den Rechtsschutz der Inhaftierten unterlaufen wollen, so die Staatsanwaltschaft. Als das OLG die Akten vorliegen hatte, entließ es die beiden umgehend. Zum Jahreswechsel war Schill von der Straf- zu einer Zivilkammer versetzt worden. ELKE SPANNER