Batterien wieder abgeben!

Alte Batterien gehören nicht in den Müll, sondern ins Geschäft: Verbraucher sind verpflichtet, sie zurückzugeben, der Handel muss sie kostenlos annehmen und umweltgerecht entsorgen. Die Bilanz sieht noch trübe aus

Jährlich kommen rund 900 Millionen Gerätebatterien auf den deutschen Markt, wovon nach Gebrauch nur etwa 25 bis 30 Prozent im Handel oder bei kommunalen Sammelstellen abgegeben werden. Die Batterieverordnung sollte diese Quote erhöhen und verbietet deshalb die „Entsorgung“ der elektrischen Kraftpakete über den Hausmüll.

Denn die kleinen elektrischen Helfer sind brisante Zeitbomben: Allein die in Deutschland verkauften und in Geräte eingebauten Batterien enthalten tausende von Tonnen der giftigen oder Allergien auslösenden Metalle Cadmium, Nickel, Quecksilber, Silber und Zink – gefährlich für die Gesundheit von Mensch und Tier. Das jedoch scheint sich nicht herumzusprechen – oder die Batteriekäufer ignorieren die Gefahren: Mehr als ein Jahr nach In-Kraft-Treten der Batterieverordnung jedenfalls fällt die Bilanz des Umweltbundesamtes (UBA) verhalten aus. Zwar verbrauche jeder Bundesbürger durchschnittlich 11 Gerätebatterien pro Jahr, heißt es dort, doch nur ein Bruchteil davon werde wieder zurückgegeben. Damit gelangten allein über 300 Tonnen des Nierengiftes Cadmium in die Umwelt. Genaue Zahlen über die Rückgabemengen wollte man allerdings nicht nennen, weil auch das nicht dazu beitrage, „die Quote zu erhöhen“, so eine UBA-Mitarbeiterin. „Der Verbraucher muss mitmachen“ – und die alten Batterien nicht horten, mahnt sie.

Die Verbraucherzentralen rügen demgegenüber, dass noch immer zu wenig auf die Rückgabemöglichkeit durch den Handel selbst hingewiesen werde. Rücknahmebehälter in den Geschäften fristeten ein eher unauffälliges Dasein. In Nordrhein-Westfalen machte man vor geraumer Zeit in 150 Läden und Tankstellen Stichproben. Fazit: 148 nahmen zwar Batterien zurück, allerdings standen die frei zugänglichen grünen Sammelboxen („BATT-Man“) nur in rund der Hälfte aller Läden. Bei einem Drittel war die Suche danach gar vergebens, und der Kunde musste die Verkäufer um Hilfe bitten. Den Handel kümmert die ihm auferlegte Produktverantwortung offenbar wenig. Drei Viertel der untersuchten Geschäfte ignorierten die ihnen vom Gesetz auferlegte Pflicht der Verbraucherinformation. „Bei dem Rest war der Hinweis völlig unzureichend.“ Folglich war auch die Kenntnis der Kunden mangelhaft: Von 140 Befragten war die Hälfte ahnungslos.

Die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AgV) kritisiert unterdessen, dass es im Entwurf des Bundesumweltministeriums zur Änderung der Batterieverordnung „keine klare Pfandregelung für gebrauchte Akkus“ gebe. Auch das Verbot der quecksilberhaltigen Alkali-Mangan-Batterien werde viel später kommen als erhofft. „Um einer EU-Richtlinie zur Entsorgung von Altbatterien zu entsprechen, hätte die Änderung der deutschen Regelung schon vor dem 1. Januar in Kraft treten müssen“, heißt es bei der AgV. Jetzt dürfte es damit wohl bis zum Sommer dauern.

Ärgerlicher noch als die Verschiebung findet die AgV die „inhaltliche Unzulänglichkeit des Verordnungsentwurfes“. Damit schadstoffhaltige Batterien, insbesondere Nickel-Cadmium-Akkus, nicht länger im Hausmüll landeten, müsse „der Handel verpflichtet werden, beim Neukauf ein Pfand zu nehmen“. Das würde Verbraucher zur Rückgabe motivieren und Hersteller dazu bringen, das Angebot schadstoffarmer Akkus auszuweiten.

Unzureichend sei zudem die Kennzeichnung der Batterien. „Da nach deutschem Recht die Verwertung oder Beseitigung aller Batterien und Akkus ohne Ansehen ihres Schadstoffgehaltes außerhalb der Hausmüllerfassung erfolgen soll, ist die bislang vorgesehene Deklarationsvorschrift irreführend.“ Schadstoffhaltige Batterien werden mit einem Piktogramm „durchgestrichene Mülltonne“ versehen. Folglich fehle bei schadstofffreien Batterien das Bildzeichen und „viele Verbraucher könnten hieraus den falschen Schluss ziehen, dass solche Batterien nach Gebrauch in die Mülltonne gehören“. alo

Infos zur Nutzung von Batterien enthält die Broschüre “Wiederaufladbar oder Ex und Hopp?“, kostenlos beim Umweltbundesamt, ZAD, PF 330022, 14191 Berlin, Fax: (030) 89 03 29 12 www.umweltbundesamt.de