1.500 Mark für belauschten Polizeifunk

■ Funkgeräte werden geschreddert oder kommen in die Sammlung des Landeskriminalamts

Tatzeit: Drei Stunden nach Mitternacht. „Feueralarm“, knistert es durch den Empfänger. Ein bisschen Tütata der Polizei, hört Walter S. vermutlich auch noch ab. Dann macht er sich auf die Socken nach Bremen. Um den Hausbrand mit der Fernsehkamera einzufangen und die Feuerbilder für private TV-Nachrichten zu verkaufen.

Gelohnt hat sich der nächtliche Einsatz für Walter S. am Multi-Band-Receiver samt Decoder für den Polizeifunk vermutlich nicht. Zwei Polizisten entdeckten die Funkgeräte im Auto des Angeklagten. Die waren zur Fundzeit zwar ausgeschaltet, aber auf Knopfdruck ertönte der eigentlich verschlüsselte Polizeifunk. Klarer Fall also: Ein Verstoß gegen das Telekommunikationsgesetz.

Dagegen hatte sich der 44-jährige S. gestern vor dem Bremer Amtsgericht zu verantworten. Viel zu prozessieren gab es nicht – auch für das Gericht war der Fall klar: Nicht der Besitz, aber das Abhören des Polizeifunks mit den Funkgeräten ist illegal. „Ein Freispruch ist da so unwahrscheinlich wie nur was“, meint der Richter. Nach Vorbesprechungen durften die Polizei-Zeugen zu Hause bleiben – der Angeklagte räumte alles ein.

Das Ergebnis: Der Frührentner und gelegentlicher Filmer bekommt eine Geldbuße von 1.500 Mark, die Geräte werden konfisziert und das Verfahren eingestellt. Ein „typisches Verfahren“, meint der Strafrichter, der immer mal wieder mit solchen Verstößen zu tun hat. In den letzten Jahren deutlich seltener.

Eine Frage aber bleibt noch offen: Die Funkgeräte? Was passiert mit dem einbehaltenen vollfunktionstüchtigen Multi-Band-Receiver samt Decoder? Die gehen an die Beweisstückstelle der Staatsanwaltschaft, vermutet der Richter. Vielleicht landen sie anschließend in der Sammlung des Landeskriminalamtes, oder sie werden vernichtet. Nur eins käme nicht in Frage: eine öffentliche Versteigerung. Der nächste Verstoß gegen das Telekommunikationsgesetz wäre dann vorprogrammiert. pipe