Per Gesetz zum Reden bringen

Viele CDU-Zeugen schweigen. Der Grüne Ströbele will jetzt das Aussageverweigerungsrecht abschaffen

BERLIN taz ■ Noch nie wurde vor einem Untersuchungsausschuss des Bundestages so eisern geschwiegen wie vor dem Ausschuss zur CDU-Spendenaffäre.

Die wichtigsten Zeugen berufen sich hemmunglos auf das Zeugnisverweigerungsrecht, das immer dann greift, wenn Zeugen sich mit ihrer Aussage selbst belasten können: der Kohl-Vertrauter Terlinden genauso wie Ex-CDU-Finanzberater Weyrauch. Auch Agnes Hürland-Büning, einst Staaatssekretärin im Verteidigungsministerium, und Ex-Schatzmeister Kiep erschweren so die Arbeit der Aufklärer.

Das grüne Ausschussmitglied Christian Ströbele hat von dieser Boykotthaltung nun genug. Er will bei dem neuen Untersuchungsausschussgesetz, das die Koalition nach der Sommerpause verabschieden will, dafür sorgen, dass das Zeugnisverweigerungsrecht nicht mehr so umfassend gelten soll wie bisher.

Bei der Befragung zu einem möglichen Vergehen – worunter Geldwäsche, Untreue und Bestechung fallen – sollen Zeugen „zur Auskunft verpflichtet sein, wenn das Aufklärungsinteresse der Öffentlichkeit und die erwartbare Aufklärungsbedeutung der Aussage schwerer wiegen als die Interessen der Zeugen“. Diese Aussagen sollen dann nicht öffentlich gemacht werden und lediglich den Abgeordneten zugänglich sein. Läuft ein Zeuge Gefahr, sich eines Verbrechens zu bezichtigen, soll er auch weiterhin ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht haben.

Um die Zeugen vor möglichen Nachteilen zu schützen, sollen die Aussagen „einem umfassenden Verwertungsverbot in jeglicher anderen gerichtlichen Verfahren, insbesondere Straf- und Bußgeldverfahren“, unterliegen. In einer Anhörung zu dem Thema wies der Richter am Bundesgerichtshof, Armin Nack, gestern darauf hin, dass im Insolvenz- und Steuerrecht ähnlich verfahren werde.

Ströbele stößt mit seinem Vorhaben aber nicht auf ungeteilte Zustimmung. Auch nicht in den eigenen Reihen. Der rechtspolitische Sprecher der Grünen, Volker Beck, hält Ströbeles Vorschlag für „gut gemeint, aber nicht zu Ende gedacht“. Er warnt davor, dass Zeugen vor einem Ausschuss gestehen, ein Gericht sie hinterher aber nicht verurteilen kann, weil es das Material nicht verwenden darf. „Da wird die Justiz zum Prügelknaben.“

Auch der SPD-Rechtspolitiker Hermann Bachmaier hält den Vorschlag von Ströbele für „heikel“. Schließlich sei das Zeugnisverweigerungsrecht ein „substanzieller Bestandteil des Rechtsstaates“. KARIN NINK