Bedenkliche Pillen

FREIBURG taz ■ Der Vertrieb von Diätpillen darf strafrechtlich geahndet werden. Mit seinem gestrigen Urteil lehnte das Bundesverfassungsgericht die Beschwerden eines Arztes und eines Apothekers ab. Das Landgericht Köln hatte sie 1997 wegen Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz (AMG) verurteilt. Der Apotheker erhielt eine dreijährige Haftstrafe, der Arzt zwei Jahre auf Bewährung.

Das AMG verbietet es, „bedenkliche“ Arzneimittel in Verkehr zu bringen. Die Verurteilten hielten diese Vorschrift für zu „unbestimmt“. Nach Auffassung des Verfassungsgerichtes kann von Ärzten und Apothekern jedoch erwartet werden, dass sie auf Grund ihrer Fachkenntnisse die Bedenklichkeit von Arzneimitteln „nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft“ erkennen und sich im Zweifelsfall sachkundig machen. Im Zusammenhang mit den Schlankheitskapseln gab es mehrere Todesfälle.

CHR