Ex-Gutsbesitzer verliert Prozess

BERLIN taz ■ Das Gut Dolgenbrodt wird nicht an seinen ehemaligen Eigentümer zurückgegeben. Die 300 Hektar Grundstücke bleiben damit im Besitz der brandenburgischen Gemeinde beziehungsweise ihrer derzeitigen Eigentümer. Das Verwaltungsgericht Cottbus wies die Klage des 84-jährigen Eberhard Specht ab, dem das Anwesen bis zu einem Überfall der Gestapo 1945 gehört hatte. Specht hatte die Rückübertragung gefordert, weil er von den Nazis enteignet worden sei. Dass es sich bei der Beschlagnahmung des Guts um gezieltes „staatliches Handeln“ der NS-Diktatur handelte, bestätigen drei historische Gutachten. Das Gericht folgte aber offenbar der Argumentation des Landesamts: Das bestreitet die Enteignung – es habe sich um eine „wilde Aktion“ einzelner Gestapo-Leute gehandelt. Spechts Anwalt sprach von „mangelnder Courage“ der Richter und kündigte an, in die Revision zu gehen. HH