Pitbulls auf dem Index

Die SPD schwenkt beim Kampfhundegesetz auf bayerische Linie um und nähert sich derCDU: Einige Kampfhundrassen sollen verboten, andere genehmigungspflichtig werden

von DOROTHEE WINDEN

Gesundheitssenatorin Gabriele Schöttler (SPD) will sich beim geplanten Kampfhundegesetz am bayerischen Vorbild orientieren. Der Freistaat hat 1992 ein Genehmigungsverfahren für die Haltung von 14 Kampfhundrassen eingeführt, das sehr restriktiv angewendet wird (siehe Kasten). Schöttler will darüber hinaus ein Verbot für einige wenige Hunderassen durchsetzen. „Pitbulls werden auf jeden Fall verboten“, sagte sie gestern bei einer Pressekonferenz mit der SPD-Abgeordneten Heidemarie Fischer und dem Münchener Bundestagsabgeordneten Christoph Moosbauer (SPD).

Die Senatorin will außerdem eine höhere Hundesteuer für Kampfhunde einführen, die zwischen 900 und 1.000 Mark liegen soll. Schöttler befürwortet zudem einen generellen Leinenzwang für Hunde „in verkehrsreichen Straßen“. Über einer anwendbaren Definition brüten derzeit noch Juristen. Schon jetzt müssen Hunde in Parks, Treppenhäusern und Nahverkehrsmitteln angeleint werden. Mit der Kontrolle hapert es aber. Schöttler hält den Einsatz einer privaten Hundepolizei für denkbar, die den Leinenzwang kontrolliert und die Legalität von Kampfhunden überprüft. Der Gesetzentwurf soll Ende Mai vorgelegt werden. Für bereits angeschaffte Kampfhunde wird es eine Übergangsfrist geben.

Auch die SPD-Fraktion ist inzwischen auf die bayerische Linie eingeschwenkt. Ein erster Entwurf hatte das völlige Verbot von 15 Hunderassen vorgesehen, darunter auch Dobermänner und Rottweiler. Die CDU-Fraktion hatte sich dagegen aber gesperrt.

Nach dem gestrigen Kurswechsel der SPD zeichnet sich nun eine Annäherung des Koalitionspartners ab. Die Christdemokraten können sich ein Verbot von fünf Kampfhundrassen vorstellen, bei denen die Mehrheit der Hunde als problematisch gilt, erklärte gestern der CDU-Abgeordnete Uwe Goetze.

Abweichende Vorstellungen gibt es aber noch darüber, wie mit den übrigen Kampfhundrassen umgegangen werden soll. Statt einem generellen Genehmigungsverfahren setzt die CDU auf eine Vorführung der Hunde bei Hundevereinen. Dabei sollen problematische Tiere erkannt werden. Über ein Haltungsverbot oder Auflagen müsse dann der Amtstierarzt entscheiden. Die Kontrolle des Kampfhundgesetzes soll nach Vorstellung der CDU nicht primär der Polizei obliegen. Goetze schlägt eine kombinierte Umwelt- und Hundestreife vor, die zugleich die Sondernutzung von öffentlichem Straßenland überwacht.