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Sozialhilfe für Flüchtlinge

BERLIN taz ■ Anerkannte Flüchtlinge können künftig auch in ein anderes Bundesland ziehen, ohne ihren Anspruch auf Sozialhilfe zu verlieren. Dies entschied gestern das Bundesverwaltungsgericht. Bisher hatten sich viele Kommunen geweigert, die Sozialhilfe an zugezogene Flüchtlinge auszuzahlen. Oft bekamen sie nur Geld für etwas Nahrung und eine Rückfahrkarte in das Bundesland, in dem sie zuerst untergebracht waren. Die Kommunen stützen sich dabei auf eine Regelung des Ausländergesetzes von 1990, die eine „gleichmäßige Verteilung der Sozialhilfelasten“ sichern soll. Das Gericht entschied nun jedoch, dass diese Bestimmung auf anerkannte Flüchtlinge nicht anzuwenden ist. Dem stehe das Europäische Fürsorgeabkommen von 1953 entgegen. chr

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