Urlaub

Die zahlreichen Proteste interessierter Spanien-Urlauber und des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) haben Wirkung gezeigt: Das spanische Parlament hat eine Änderung der umstrittenen Gesetzesverordnung vom 25. November 1999 verabschiedet, die das Vorfahrtsrecht von Radfahrern regelt. Das Vorfahrtsrecht für Radler ist mit der Neufassung wieder in Kraft gesetzt. Radler haben nun Vorfahrt vor Fahrzeugen, wenn sie auf einem Radweg, Fahrradübergang oder einem eigens für sie ausgewiesenen Radstreifen fahren. Das Vorfahrtsrecht gilt außerdem, wenn ein Fahrzeugführer in einer Straße nach rechts oder links abbiegt und dabei den Weg eines Radfahrers kreuzt. Weiterhin gilt generell außerhalb von Ortschaften Helmpflicht sowie die Pflicht, reflektierende Kleidung zu tragen. Untersagt ist darüber hinaus die Mitführung von Kinderanhängern.