reisenotizen
: Viel Schutz für wenig Geld

Urlaubszeit. Für den Ernstfall Krankheit im Urlaub sind nur die wenigsten vorbereitet. Kassenpatienten vertrauen immer noch blind auf das „Allheilmittel“ Auslandskrankenschein. Doch der nützt wenig: In fremden Ländern ist ärztliche Hilfe in der Regel nur gegen Bares zu haben.

Die Urlauber bleiben dann oft auf riesigen Arzthonoraren sitzen, warnen die Verbraucherverbände. Und ein Rücktransport kann schnell ein kleines Vermögen verschlingen. Die einzige Chance, sich gegen hohe Kosten bei Erkrankung auf Reisen rundum abzusichern, bietet eine private Auslandsreisekrankenversicherung. Die Kosten braucht kein Urlauber zu scheuen: Zu Preisen ab etwa zwölf Mark im Jahr gibt es den kompletten Versicherungsschutz für einen Single für beliebig viele Kurztrips und Ferienfahrten, meist bis zu sechs Wochen Dauer. Ganze Familien können sich für weniger als 40 Mark im Jahr absichern. Abgedeckt sind dabei alle Kosten, die im Ausland entstehen für Heilbehandlungen und Medikamente, Rücktransporte nach Deutschland, schmerzstillende Zahnbehandlung, Bestattungs- oder Überführungskosten im Todesfall. Die Versicherung kommt allerdings in der Regel nur für Behandlungen auf, die vor der Reise noch nicht absehbar waren.

„Dieser preiswerte Schutz ist ein absolutes Muss für jeden Kassenpatienten und alle beihilfeberechtigten Beamten, ohne jedes Wenn und Aber“, mahnt Hedwig Telkamp von der Verbraucherzentrale Bayern. Der Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung ist nämlich allein auf Deutschland beschränkt. In einigen europäischen Ländern gibt es zwar eine Grundversorgung durch die Kasse.

Der Schutz ist aber ziemlich löchrig. Neben den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gilt das für Norwegen, die Schweiz, Türkei und Tunesien. Diese Länder haben ein so genanntes Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland abgeschlossen. Eigentlich müssten die Patienten in diesen Staaten kostenlos behandelt werden.

Doch in der Praxis funktioniert das selten. Speziell in Touristenzentren nehmen Mediziner Auslandskrankenscheine gar nicht erst an.

Der Schein garantiert nicht einmal bei einem Krankenhausaufenthalt die volle Kostenübernahme durch die Kasse. Notfallhilfe gibt es nur gegen „Cash“. Nach der Rückkehr können die Urlauber die Rechnungen zwar einreichen. Allerdings wird die Kasse nur die Summe zurückerstatten, die für die Behandlung in Deutschland angefallen wäre. In USA und Kanada trägt man das volle Kostenrisiko.

Die Kassen zahlen keinen Pfennig, wenn ein Krankenrücktransport aus dem Ausland nötig wird – ganz gleich, in welchem Land der Versicherte erkrankt ist, Sozialabkommen hin oder her. Wer privat krankenversichert ist, braucht die private Auslandskrankenversicherung nur, wenn die Gesellschaft einen Krankenrücktransport in der Police ausgeschlossen hat. AP

Die Stiftung Warentest bietet in ihrem April-Heft einen ausführlichen Überblick über Preise und Leistungen der einzelnen Anbieter von Auslandsreisekrankenversicherungen. Weitere Informationen erhalten Versicherte bei ihren jeweiligen Kassen.