Bank soll zahlen

Europäische Kommission verklagt Bundesregierung wegen Subventionen für Westdeutsche Landesbank

BRÜSSEL taz ■ Während EU-Kommissionspräsident Romano Prodi und sein für Wettbewerb zuständiger Kommissar Mario Monti am Donnerstag in Berlin mit den Chefs der Bundesländer Freundlichkeiten austauschten, hatten sie den lange angedrohten blauen Brief längst zur Post gebracht. Der Europäische Gerichtshof bestätigte gestern, dass die Klage der EU-Kommisson gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen staatlicher Beihilfen an die Westdeutsche Landesbank in den Jahren 1992 bis 1998 eingegangen ist.

Zwar hatten sich Bayerns Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) und sein NRW-Kollege Wolfgang Clement (SPD) in den vergangenen Wochen bei Monti die Klinke in die Hand gegeben, um ihren Standpunkt klar zu machen: Öffentlich-rechtliche Körperschaften wie Sparkassen, Fernsehanstalten, kommunale Stadtwerke dienten der „Daseinsvorsorge“ und dürften nicht dem rauen Markt ausgesetzt sein.

Monti aber erweist sich als ebenso harter Wettbewerbshüter wie sein Vorgänger Karel van Miert. Am 8. Juli letzten Jahres, als die meisten seiner Kollegen aus der scheidenden Santer-Kommission schon in die Sommerpause entschwunden waren, hatte van Miert der Bundesrepublik eine Frist von zwei Monaten gesetzt, um die wettbewerbswidrigen Beihilfen abzuschaffen und die gezahlten Beträge von der WestLB zurückzufordern.

NRW hatte die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft (WfA) in die WestLB eingebracht und nach Auffassung der EU-Kommission mit 0,4 Prozent keine marktgerechten Zinsen dafür berechnet. Nach Berechnungen von Montis Vorgänger Karel van Miert hat sich die Differenz zwischen tatsächlich gezahlten und marktüblichen Zinsen bis Juli 1999 auf 1,58 Milliarden Mark summiert.

Stattdessen zogen WestLB, Bundesregierung und Land NRW vor den Europäischen Gerichtshof. Ihre Klage setzt die Entscheidung der Kommission aber nicht aus. Deshalb will Monti nun seine Forderungen ebenfalls vor Gericht durchboxen. Die Entscheidung wird mit Spannung erwartet. Denn sie wird einen Hinweis darauf geben, wie es mit der öffentlich geförderten Daseinsvorsorge weitergeht.

Für den Fall, dass das Gericht staatliche Beihilfen für Genossenschaftsbanken und Nahverkehrsbetriebe als unvereinbar mit dem Binnenmarkt ansieht, drohen die Bundesländer mit Boykott unter anderem der EU-Osterweiterung.

DANIELA WEINGÄRTNER