Hessische Regierung klagt

FREIBURG taz ■ Vor dem Hintergrund der CDU-Finanzaffäre hat die hessische Landesregierung beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen das Wahlprüfungsgericht eingereicht. Sie begründete die Klage damit, dass eine Kontrolle der Wahlprüfungsentscheidung in der Landesverfassung nicht vorgesehen sei. Verletzt sei das „Homogenitätsprinzip“ des Grundgesetzes, das den Ländern rechtsstaatliche Mindesstandards vorschreibt. Das hessische Wahlprüfungsgericht sei in Wirklichkeit ein „Nicht-Gericht“. Dem Gremium gehören neben zwei Berufsrichtern auch drei Landtagsabgeordnete an, die „Richter in eigener Sache“ seien. Es untersucht derzeit die Gültigkeit der Landtagswahl vom 7. Februar 1999, bei der CDU und FDP eine knappe Regierungsmehrheit erringen konnten. Umstritten ist, ob die teilweise Finanzierung des CDU-Wahlkampfes mit Schwarzgeld „sittenwidrig“ war und den Wahlausgang beeinflusst hat. CHR

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