BGH: Flugblätter erlaubt

Bundesgerichtshof: Hetzschriften gegen Abtreibungsklinik müssen geduldet werden

KARLSRUHE taz ■ „Damals: Holocaust – heute: Babycaust“. Flugblätter mit dieser Aussage dürfen nicht verboten werden. Dies entschied gestern der sechste Zivilsenat am Bundesgerichtshof und hob damit eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg auf. Abtreibungsgegner hatten die Pamphlete 1997 vor dem Nürnberger Klinikum Nord verteilt, auf dessen Gelände der Frauenarzt Andreas Freudemann eine Abtreibungsklinik betreibt. Das Klinikum verklagte die Aktivisten auf Unterlassung. In letzter Instanz hat nun der Bundesgerichtshof entschieden, dass hier die Meinungsfreiheit Vorrang habe. Die Flugblattverteiler hätten einen „Beitrag zur politischen Willensbildung in einer die Öffentlichkeit so sehr bewegenden fundamentalen Frage“ geleistet, begründete dies der Vorsitzende Richter (Az. VI ZR 276/99).

CHR