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Der Fall Zurwehme

Seit dem 4. Mai läuft am Landgericht Koblenz der Zurwehme-Prozess. Angeklagt: Dieter Zurwehme, geboren am 7. 4. 1942 in Bochum, wegen vierfachen Mordes an zwei Rentner-Ehepaaren aus Remagen im März 1999. Zurwehme war im Dezember 1998 aus dem offenen Vollzug in Bielefeld-Senne nicht mehr in die Anstalt zurückgekehrt. Nachdem er 1974 wegen Raubmordes und Vergewaltigung zu „lebenslänglich“ verurteilt worden war, hatte sich der „Musterhäftling“ seit 1995 Hoffnungen gemacht, als „gebessert“ entlassen zu werden. Doch aufgrund widersprüchlicher Gutachten beschied das Landgericht Bielefeld, dass er weiter in Haft bleiben müsse. Laut Aussage seines Verteidigers ist er aus Angst, sein Leben hinter Gittern beschließen zu müssen, geflohen. Auf seiner Flucht beging er die vier Morde. Danach begann eine der aufwendigsten Suchaktionen der Republik, bei der auch ein unbeteiligter Kölner Wanderer erschossen wurde. Im August 1999 wurde Zurwehme in Greifswald festgenommen.

Der Nebenklage-Anwalt Ralf Kurtenacker hat gegen die Verantwortlichen des Strafvollzugs in NRW, u. a. gegen den ehemaligen NRW-Justizminister Fritz Behrens, wegen „fahrlässiger Tötung“ Strafanzeige erstattet: Die widersprüchlichen Gutachten über Zurwehme seien nicht ernst genommen worden.