Informationsrecht für Unverheiratete

Krankenhäuser sollen Nichtverheirateten Auskunft über den Gesundheitszustand des Lebenspartners geben

Unverheiratete Paare sollen in Zukunft von Krankenhäusern Auskunft über den Gesundheitszustand ihres Lebenspartners erhalten. Die Neuregelung soll für heterosexuelle sowie für lesbische und schwule nicht eheliche Lebensgemeinschaften gelten. Ein Antrag der Grünen, den gestern das Abgeordnetenhaus beriet, sieht eine Änderung des Landeskrankenhausgesetzes von 1974 vor. Das Kuriose: nach geltender Rechtslage ist selbst eine Auskunft gegenüber Ehegatten ohne die ausdrückliche Einwilligung der PatientInnen rechtswidrig.

Wie der grüne Abgeordnete Bernhard Weinschütz in der Debatte erklärte, reagiere das Personal der Krankenhäuser überwiegend verständnisvoll. Es müsse für die Beschäftigten der Krankenhäuser Rechtssicherheit geben. Genau aus diesem Grund sieht die CDU-Fraktion hingegen keine Notwendigkeit für eine Gesetzesänderung. Wie der CDU-Abgeordnete Ulrich Eichler erklärte, setzt die CDU auf die „eigenverantwortliche Lösung“: Mit einer Patientenverfügung könne angegeben werden, welchen Personen Auskunftserteilung zustehe. Eichler warf den Grünen vor, mit dem Antrag „alternativen Lebensformen durch die Hintertür zur Anerkennung zu verhelfen“. Der PDS-Abgeordnete Gernot Klemm nutzte die Debatte zu einer parteipolitischen Attacke auf die rot-grüne Bundesregierung. Mit dem Hinweis auf die noch ausstehende „eingetragene Partnerschaft“ für gleichgeschlechtliche Paare kritisierte er: „Wir müssen heute über die Hintertür gehen, weil Rot-Grün es in zwei Jahren nicht geschafft hat, die Vordertür aufzustoßen.“ Die SPD hingegen unterstützt den Antrag. Der Abgeordnete Thomas Kleineidam hofft, dass es zu einer fraktionsübergreifenden Einigung kommen wird. WIN