Hausverbot für Prügelmänner

HANNOVER taz ■ Prügelnde Ehemänner oder Partner sollen nach dem Willen der Frauenministerinnenkonferenz in der Regel von der Polizei aus der gemeinsamen Wohnung verwiesen werden. Ohne Gegenstimmen und bei Enthaltung Bayerns stellte die 10. Ministerinnenkonferenz der Länder gestern in Hannover fest, dass es sich bei häuslicher Gewalt um ein Seriendelikt mit steigender Intensität handelt. Betroffene Frauen schwebten meist in dauernder Gefahr.

Die Polizei müsse bei Einsätzen wegen häuslicher Gewalt davon ausgehen, dass Leben oder körperliche Unversehrtheit weiterhin unmittelbar bedroht seien und deshalb prinzipiell „den Täter im Wege des Platzverweises oder einer Ingewahrsamnahme aus der Wohnung entfernen“. Entsprechende Erlasse der Bundesländer müssten die Polizei aber dazu anhalten, bei häuslicher Gewalt von ihren Befugnissen auch Gebrauch zu machen. Der von der Polizei erteilte Platzverweis soll den Opfern Zeit geben, gegen den Täter ein dauerndes Wohnungsverbot durchzusetzen. Ü.O.