Rechtsprechung

„Beantragt eine anwaltlich vertretene Partei Bewilligung der Prozesskostenhilfe, ohne dass sie zugleich die Beiordnung eines Rechtsanwalts begehrt, so ist dies nicht so zu auszulegen, dass sozusagen automatisch auch die Beiordnung beantragt wird. Das Gericht ist von sich aus nicht verpflichtet, den Rechtsanwalt darauf hinzuweisen, dass die Beiordnung nicht beantragt wurde.“ (Urteil des Landesarbeitsgerichtes Schleswig-Holstein am 2. Februar 2000) Alles klar?