Billiger zum Enkel

■ Sozialticket nun auch für Heimbewohner

Das verbilligte Sozialticket für den öffentlichen Nahverkehr können seit dem 1. Juni auch sozialhilfeberechtigte HeimbewohnerInnen nutzen. Das teilte gestern die Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales (BAGS). Anspruch auf das Ticket haben diejenigen Senioren und Seniorinnen, die Hilfe zum Lebensunterhalt in einem Heim oder einer vergleichbaren Einrichtung erhalten. Zusätzliche Voraussetzung ist aber, dass sie vom Sozialamt einen monatlichen Barbetrag zur persönlichen Verfügung ausbezahlt bekommen.

Bisher gab es für SeniorInnen nur eine Monatskarte für rund 65 Mark, unabhängig vom Einkommen. Das Sozialticket kostet 30 Mark, die BAGS führt zusätzlich pro Karte 25 Mark an den HVV ab. Durch die Neuregelung enstehen voraussichtlich Kosten in Höhe von drei Millionen Mark, so die BAGS. Sozialsenatorin Karin Roth (SPD) sagte, mit der Erweiterung des Berechtigtenkreises solle die Mobilität und damit die Lebensqualität der älteren MitbürgerInnen verbessert werden. Die BAGS rechnet mit rund 10.000 neuen Berechtigten.

Das Sozialticket für SozialhilfeempfängerInnen und Arbeitslose war 1999 eingeführt worden. Arbeitsloseninitiativen und die Sozialpolitische Opposition hatten damals vor allem die Sperrzeitenregelung kritisiert. Das Sozialticket gilt – wie eine CC-Karte – wochentags nur von 9 bis 16 Uhr und von 18 Uhr bis Betriebsschluss. Der Berechtigungsschein für das Ticket ist bei den örtlichen Sozialämtern erhältlich. Berit Langeneck