Homo-Ehe kommt

Rot-Grün legt Gesetz zur Gleichstellung homosexueller Partnerschaften vorund hofft auf Zustimmung der Fraktionen. Kein Adoptionsrecht vorgesehen

BERLIN taz ■ Auch gleichgeschlechtliche Paare sollen ihre Beziehung künftig durch einen Stempel beim Standesbeamten besiegeln lassen können. Mit dem Kompromiss im Ausländer- und Beamtendienstrecht, wie er gestern von der zuständigen Arbeitsgruppe vorgestellt wurde, ebnet Rot-Grün den Weg für die „eingetragene Lebenspartnerschaft“. Diese begründet nicht nur weitgehend gleiche Rechte, wie sie auch Hetero-Paaren zustehen, sondern auch gegenseitige Unterhaltspflichten: Ein Novum im deutschen Recht, denn die Väter des BGB hatten Homo-Paare nicht vorgesehen.

Die Koalition will das Gesetz noch in diesem Jahr verabschieden. Mit redaktionellen Ergänzungen versehen, soll der Entwurf noch vor der Sommerpause in den Bundestag gehen. Der rechtspolitische Sprecher der Grünen, Volker Beck, ist optimistisch, dass die Fraktionen den Entwurf am Dienstag billigen.

Der Weg zum Standesamt war weit: Im Wahlkampf hatten SPD und Grüne den Homosexuellen eine Gleichstellung nach skandinavischem Vorbild versprochen. Doch nach dem Ärger um das Staatsbürgerschaftsrecht verließ Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) der Mut, und sie mochte nur noch einem Rechtskonstrukt unterhalb der Ehe zustimmen. Ein halbherziger Rohentwurf scheiterte im Januar prompt am Widerstand der Grünen.

Der nun erzielte Kompromiss bringt die von den Grünen geforderte Rechtssicherheit. Vor allem im Steuer- und Erbschaftsrecht konnten sie punkten. Allerdings wird bei der Einkommensteuer nicht das besonders günstige Ehegattensplitting gelten, sondern ein „Realsplitting“ mit einer Obergrenze von 40.000 Mark. Volle Angleichung gibt es dagegen bei der Kranken- und Pflegeversicherung, die Mitversicherung von Familienangehörigen gilt auch für Beamte.

Einen Punkt freilich haben die Grünen nicht durchgekriegt: Für Kinder aus früheren Beziehungen soll nur ein „kleines Sorgerecht“ gelten, um Alltagsprobleme wie Schul- oder Arztbesuche zu entscheiden. Bei der Höhe des Arbeitslosengeldes werden Kinder zwar berücksichtigt – beim Adoptionsrecht ließ sich die SPD jedoch nicht erweichen: Schwule und Lesben dürfen weiterhin keine Kinder adoptieren.

Ein Kompromiss, mit dem Rechtsexperte Beck leben kann. „Die Erfahrung anderer Länder hat gezeigt, dass sich offene Fragen leichter durchsetzen lassen, wenn die eingetragene Partnerschaft erst einmal in Kraft ist.“

NICOLE MASCHLER

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