Strieder kritisiert die zögerliche CDU

Der Senat will in der kommenden Woche das Kampfhundegesetz von SPD-Gesundheitssenatorin Schöttler beraten

Gesundheitssenatorin Gabriele Schöttler (SPD) will dem Senat am nächsten Dienstag einen Gesetzentwurf vorlegen, der ein Haltungs- und Zuchtverbot für bestimmte Kampfhunde vorsieht. Nach bayerischem Vorbild soll die Haltung bestimmter Kampfhunderassen ganz verboten werden, für andere soll ein restriktives Genehmigungsverfahren eingeführt werden. Die Halter müssen unter anderem nachweisen, dass sie mit dem Hund umgehen können. Schöttler hatte den Entwurf ursprünglich für Ende Mai angekündigt.

Die Kritik von SPD-Umweltsenator Peter Strieder, dass „die Politik so zögerlich ist“, richtete sich aber nicht gegen die Parteikollegin, sondern gegen die CDU, die einen früheren SPD-Entwurf nicht mitgetragen habe. Die Union wolle sich nicht mit der Lobby der Hundehalter anlegen.

Vor einigen Wochen hatten sich CDU- und SPD-Fraktion in der Frage eines Halteverbotes angenähert. Umstritten ist zwischen den Koalitionspartnern aber nach wie vor, wer die Einhaltung des Gesetzes kontrollieren soll. Die CDU will diese Aufgabe nicht der Polizei aufbürden. „Das kann die Berliner Polizei nicht schaffen. Dafür sind Spezialbehörden zuständig“, erklärte gestern Senatssprecher Michael Butz. SPD-Senator Strieder verwies darauf, dass die Bezirke zum Teil nur einen Amtsveterinär haben, der mit der Überwachung des Gesetzes überfordert wäre. Butz sagte, man müsse überlegen, welche personelle Verstärkung in den Bezirken möglich sei.

Die Zuständigkeit für ein Kampfhundegesetz liegt bei den Bundesländern. Schöttlers Sprecher hält eine bundeseinheitliche Regelung aber für vernünftig, um unterschiedliche Verbotslisten von Hunderassen zu vermeiden. WIN