Stabile Mieten trotz GSW-Verkauf

Auflagen für den Verkauf der Wohnungsbaugesellschaft. Höchstens zehn Prozent Mieterhöhung bei Modernisierung

Der Senat hat gestern die Mieterschutz-Auflagen beschlossen, die beim Verkauf der Wohnungsbaugesellschaft GSW eingehalten werden sollen. „Die Mieter und der Betriebsrat der GSW sollen nichts von der Privatisierung merken“, sagte Bausenator Peter Strieder (SPD). Die Mieten sollen nicht überdurchschnittlich steigen. Bei Neuvermietungen soll höchstens eine Mieterhöhung von fünf Prozent erlaubt sein, bei Modernisierung sind höchstens zehn Prozent zulässig. Ansonsten dürfen Mieterhöhungen nur auf der Grundlage des Mietspiegels erfolgen.

Kein Mieter soll durch den Verkauf der GSW die Wohnung aufgeben müssen: Eigenbedarfskündigungen nach dem Verkauf einzelner Wohnungen sollen ausgeschlossen werden. Die Erwerber dürfen bis zu 25 Prozent der 59.000 GSW-Wohnungen ausschließlich an Mieter verkaufen. Das Angebot soll sich hierbei „am unteren Rand des Marktüblichen“ bewegen. Für die 1.100 GSW-Beschäftigten sind keine betriebsbedingten Kündigungen vorgesehen.

Diese Bedingungen sind für potenzielle Käufer allerdings nicht attraktiv. Denn üblicherweise wird der Kauf einer Wohnungsbaugesellschaft durch den späteren Verkauf von Wohnungen an Dritte refinanziert. Doch für die GSW gilt laut Strieder: „Es ist ausgeschlossen, dass blockweise an Dritte verkauft wird.“ Dennoch gibt es Interessenten, wie Finanzsenator Peter Kurth (CDU) versicherte. Er will mit dem Verkaufserlös das Haushaltsloch stopfen, erhofft sich aber auch „frisches Privatkapital“ für die Wohnungswirtschaft.

Die PDS-Fraktion will morgen ihre Alternative vorstellen: Mit dem Verkauf der GSW an Genossenschaften ließe sich der gleiche Erlös erzielen. Doch dafür dürfte es nun zu spät sein. WIN