„Eine Lachnummer“

Gewerkschaft der Polizei zweifelt an der Durchführbarkeit der neuen Verordnungen gegen Kampfhunde. Privatfirmen als Kontrolleure

BERLIN taz ■ Als „eine absolute Lachnummer!“ bezeichnete der Sprecher der Berliner Gewerkschaft der Polizei, Klaus Eisenreich, gegenüber der taz den neuen Maßnahmenkatalog der Innenminister. Sie wollen unverzüglich ein Zucht- und Importverbot von Kampfhunden, einen Hundehalter-Führerschein und einen Maulkorb- und Leinenzwang für gefährliche Tiere verabschieden. Eisenreich hat erhebliche Zweifel an der Durchführbarkeit dieser Bestimmungen. In den letzten Jahren seien 3.700 Polizisten eingespart worden. Deshalb können nicht einmal die jetzigen Bestimmungen durchgesetzt werden. So besteht z. B. in Berlin, wo die bundesweit lascheste Hundeverordnung herrscht, immerhin wenigstens Leinenzwang auf öffentlichen Plätzen. Der wird, wie jeder Berliner bestätigen kann, mangels Kontrolle nicht durchgesetzt. Von 100 Anzeigen, so Eisenreich, werden gerade mal 2 bearbeitet. Die Chance, ungestraft davonzukommen, ist also für uneinsichtige Hundehalter sehr groß. Die Stadt Leipzig hat Konsequenzen gezogen: Sie beauftragt ein privates Unernehmen mit der Hundekontrolle. Dieses Unternehmen finanziert sich selbst, ist also hoch motiviert, möglichst viele Bußgelder einzutreiben.

Traum aller Kampfhundefeinde ist Bayern. 1992 hatte der Freistaat ein rigoroses Haltungs- und Züchtungsverbot erlassen. Seither hat die Stadt München keinem einzigen ihrer Einwohner erlaubt, einen Kampfhund zu halten. Wer es doch versucht, muss bis zu 20.000 DM zahlen. Noch fünf hochbetagte Kampfhunde leben in der Stadt. Baden-Württemberg hatte 1990 versucht, ein ähnlich restriktives Gesetz zu erlassen. Dieses wurde vom Verwaltungsgerichtshof aufgehoben. Bleibt abzuwarten, ob die neuen Verordnungen juristisch wasserdicht abgefasst sind. URSULA TRÜPER