Nur Pistolen für Schmusehunde

Kampfhunde: Bullterrier-Club will gegen Hamburger Hundeverordnung klagen. Polizei angeblich nicht ausgerüstet  ■ Von Sven-Michael Veit

Auf Hamburgs Polizei komme durch die vorgestern erlassene Kampfhundverordnung „eine ganz schwierige Zeit zu“, sagte Konrad Freiberg, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei in der Hansestadt. Die PolizistInnen seien weder ausgerüstet noch ausgebildet, um „das Straßenbild von Kampfhunden zu säubern. Man hat ja nur die Pistole.“

Bürgermeister Ortwin Runde (SPD) bekräftigte gestern im ZDF, „sehr konsequent bei Hunden und Haltern anzusetzen“. Seiner Ansicht nach haben „alle speziell aggressiv gezüchteten Rassen keine Berechtigung“. Es müsse auch darauf geachtet werden, ob Züchter möglicherweise auf andere Rassen ausweichen.

Das befürchtet auch Horst von Kralik, Bundesvorsitzender des Deutschen Clubs für Bullterrier e.V. „Der Staffordshire ist der liebste Schmusehund“, meinte er, das eigentliche Problem liege „am anderen Ende der Leine“. Menschen, die „mit verbrecherischen Methoden“ Kampfhunde abrichteten, würden bei einem Verbot bestimmter Rassen eben andere, wie Rottweiler oder Riesenschnauzer „scharf machen und als Waffe missbrauchen“.

Zugleich kündigte von Kralik juristische Schritte gegen die neue Hamburger Kampfhundeverordnung an: „Am Recht vorbei sollen in Hamburg Tausende Tiere willkürlich eingeschläfert werden“. Das sei „juristisch nicht machbar“. Sobald der Text der Hamburger Verordnung schriftlich vorliege, würden Rechtsanwälte des Vereins dagegen vorgehen.

Nach der am Mittwoch veröffentlichten neuen Hamburger Hundeverordnung soll künftig für das Halten gefährlicher Hunde eine Erlaubnis der Behörden notwendig sein. Hunde der Rassen Pitbull, Staffordshire Bullterrierer und American Staffordshire Terrier werden grundsätzlich als gefährlich verboten. De facto kommt diese Regelung einem Todesurteil für alle Hunde dieser Rassen gleich.

Zudem müssen gefährliche Hunde künftig generell an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen. Zucht und Ausbildung derartiger Tiere werden verboten; der Halter muss die Sterilisation oder Kastration des Tieres belegen. Ferner muss den Tieren zur Erkennung ein fälschungssicherer Mikrochip implantiert sein.

Die Eltern des 6-jährigen Volkan, der am Montag in Wilhelmsburg von zwei Kampfhunden getötet wurde, haben am Mittwochabend den Leichnam ihres Sohnes nach Ankara überführt. Er soll in Ostanatolien beigesetzt werden.

Gegen den Halter des Kampfhundes, der Volkan totgebissen hatte, ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Totschlags. Dem 23-jährigen Türken, der in Untersuchungshaft sitzt, könnte möglicherweise „ein bedingter Vorsatz“ nachgewiesen werden, erklärte Oberstaatsanwalt Rüdiger Bagger. Bei einer Verurteilung drohen dem Mann fünf bis 15 Jahre Haft.