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PKK-Agitation bleibt verboten

FREIBURG taz ■ Die „Unterstützung“ der PKK darf weiterhin bestraft werden. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht.

Es lehnte die Klage eines Kurden ab, der vom Landgericht Frankfurt/M. zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war. Als Stadtteilverantwortlicher der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei hatte er Spenden gesammelt und Propagandmaterial verkauft. Der Kurde hatte moniert, dass der Straftatbestand der „Unterstützung“ eines verbotenen Vereines „zu unbestimmt“ sei. Dies sah Karlsruhe anders. Die mit Strafe bedrohten Verhaltensweisen seien durch Auslegung des Gesetzes „hinreichend verlässlich“ zu erkennen. Die vom Kläger als PKK-Mitglied ausgeübten Tätigkeiten gehörten jedenfalls dazu. CHR

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