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Grundzüge der Justizreform

Die geplante Justizreform soll in zwei Schritten erfolgen, jetzt wird der Zivilprozess neu gestaltet, später dann der Strafprozess. Vor den Zivilgerichten streiten Bürger oder Unternehmen untereinander, also nicht mit dem Staat. Dabei geht es etwa um Mietsachen, Handwerkerrechnungen oder Schadensersatzprozesse.

Künftig dürften Zivilverfahren so aussehen: Nach Möglichkeit sollen die Prozesse bereits in der ersten Instanz – bei Amts- und Landgerichten – erledigt werden. Ziel ist dabei, dass Bürger schneller Rechtsicherheit haben. Deshalb soll die Eingangsinstanz (auch personell) gestärkt werden.

Die Berufung soll künftig einheitlich vor den Oberlandesgerichten stattfinden, bisher waren teilweise auch die Landgerichte Berufungsinstanz. Damit würde der Justizaufbau übersichtlicher. Um Richter für die Eingangsinstanz zu gewinnen, sollen die Berufungsmöglichkeiten allerdings eingeschränkt werden.

Als letzte Instanz würde der Bundesgerichtshof in Karlsruhe nur noch Grundsatzfragen klären. Bisher war er vor allem mit Fällen beschäftigt, die einen hohen Streitwert hatten. Das Recht der „kleinen Leute“, etwa das Mietrecht, spielte in Karlsruhe zuletzt fast keine Rolle mehr. CHR