Miethai & Co
: Betriebskosten

Aber nur die notwendigen  ■ Von Achim Woens

Bei den Betriebskosten „vergessen“ viele Vermieter, dass sie dabei das Geld der MieterInnen ausgegeben. Kein Wunder, denn sie kaufen auf Kosten anderer ein. Aber der Vermieter ist durch gesetzliche Bestimmungen verpflichtet, sparsam zu wirtschaften und bei seiner Geschäftsführung alle Umstände gewissenhaft zu berücksichtigen. Bei der Abwägung, wann der Vermieter die Grenzen wirtschaftlichen Handelns verlässt, legen die Gerichte den Standpunkt eines „vernünftigen Wohnungsvermieters“ zugrunde, der ein „vertretbares Kosten-Nutzenverhältnis“ im Auge behält.

Dem Vermieter wird dabei zwar ein gewisser Ermessensspielraum eingeräumt. Wird dieser allerdings überschritten, ist die Umlage der insoweit zu hohen Kosten nicht mehr gerechtfertigt. Das Gebot der sparsamen Bewirtschaftung bezieht sich dabei sowohl auf die Betriebskostenarten, als auch auf die Höhe der Kosten. So kann es unwirtschaftlich sein, eine teure Treppenhausreinigungsfirma zu beauftragen, wenn unter den MieterInnen eine Bereitschaft besteht, diese Arbeiten selbst auszuführen.

Besonders ärgerlich ist es für viele MieterInnen, wenn die zur Verfügung stehenden teuren Müllgefäße zum Teil nicht genutzt werden bzw. ein Teil davon am Abfuhrtag regelmäßig leer ist. Hier müssen Abfallkapazitäten – und damit die Kosten – angemessen, d.h. auf das notwendige Maß reduziert werden. Auch ein kostenintensiver Aufwand, den der Vermieter aufgrund subjektiver hygienischer Vorstellungen bei Reinigungs- oder Gartenpflegearbeiten treibt, kann bei objektiver Betrachtung übertrieben sein. Er muss nicht immer das günstigste Angebot annehmen, aber sich bemühen, insgesamt sparsam mit dem Geld der MieterInnen umzugehen.

Im Streitfalle ist dies oft schwer nachzuweisen. Dennoch sollte der Aufwand, Preisvergleiche einzuholen, nicht gescheut werden. Eventuell können hier auch die Verbraucherzentralen einen Beitrag leisten.

Achim Woens ist Berater bei Mieter helfen Mietern , Bartelsstraße 30, 20357 Hamburg, Telefon 431 39 40