Kommt Tschads Exdiktator frei?

DAKAR taz ■ Das Verfahren in Senegal gegen den ehemaligen Diktator des Tschad, Hissein Habré, ist vorerst eingestellt. Die Richter des Anklagesenates in Senegals Hauptstadt Dakar entschieden gestern, dass sie nicht zuständig seien. Für einen Prozess fehle die gesetzliche Grundlage. Neun Einzelpersonen und die „Vereinigung der Opfer der Verbrechen und politischen Unterdrückung im Tschad“ (AVCRP) hatten Ende Januar in Dakar Klage gegen Habré erhoben. Während seiner Zeit als Staatschef des Tschad 1982 – 90 soll er über 40.000 Menschen hinrichten und 200.000 foltern haben lassen. Seit seinem Sturz 1990 genoss Habré in Senegal politisches Asyl. Grundlage der Anklage gegen ihn, deren Zulassung im Februar weltweit Aufsehen erregte, bildete die UN-Menschenrechtskonvention von 1948, die Senegal 1986 ratifiziert und 1996 in seine Gesetze übernommen hatte. Die Verteidiger von Habré argumentierten, dass sie nicht rückwirkend auf Verbrechen vor 1996 angewandt werden könne. Die Kläger wollen jetzt Einspruch erheben. egg