Kulturkampf um die Ehe

Bundestagsfraktionen von SPD und Grünen stellen Gesetzentwurf zu Homo-Lebensgemeinschaft vor. Sollte das Gesetz den Bundesrat passieren, will die Union Verfassungsbeschwerde einlegen

BERLIN taz ■ Homosexuelle Paare sollen sich künftig auf dem Standesamt das Jawort geben können – doch dafür müssen mehr als 100 Gesetze geändert werden. Morgen wird der Entwurf der rot-grünen Regierungsfraktionen zur so genannten „Eingetragenen Lebensgemeinschaft“ im Bundestag in erster Lesung beraten werden.Was die Abgeordneten am Ende abstimmen, ist nach den Worten von Peter Struck und Kerstin Müller, Vorsitzende der Regierungsfraktionen von SPD und Grünen, „ein historischer Wendepunkt im Verhältnis des Staates zu seiner homosexuellen Minderheit“.

Bis Jahresende soll homosexuellen Lebensgemeinschaften ein rechtlicher Rahmen gegeben werden – berücksichtigt werden alle Bereiche, die auch für heterosexuelles Zusammenleben relevant sind. Unter anderem sind dies Namens- und Erbrecht; Kranken- und Pflegeversicherung; Anerkennung der Lebenspartnerschaft im Beamtendienstrecht. Integriert sind auch Fürsorge- und Unterhaltspflichten für den Partner oder die Partnerin auch nach dem Ende ihrer Lebensgemeinschaft.

Die Koalition vertraut darauf, dass die Entdiskriminierung homosexueller Liebesverhältnisse nicht Gegenstand einer Hetzkampagne wie bei der doppelten Staatsbürgerschaft werden wird. Wahrscheinlicher ist jedoch, dass es zu einem Kulturkampf um die „Homo-Ehe“ kommt. PolitikerInnen der Union lehnten den Entwurf gestern scharf ab. Maria Böhmer, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, sagte, das Vorhaben greife das Eheprivileg nach Artikel 6 des Grundgesetzes an. Sollte die Reform mit Hilfe der sozialliberalen Koalition in Mainz und bei Enthaltung von Ländern mit SPD/CDU-Regierungen (Berlin, Brandenburg, Bremen) den Bundesrat passieren, erwägt die Union, das Gesetz vom Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen. JAF

brennpunkt SEITE 3, debatte SEITE 12