Gutes und böses Holz

Zweistufenplan der Bundesregierung bei Verbrennung von Altholz stößt bei Bundesländern auf Skepsis. Investoren warten auf Bundesratsentscheidung

FREIBURG taz ■ Im Bundesrat steht morgen eine wichtige Entscheidung zum Verfeuern von Altholz an. Obwohl einige Bundesländer mit der entsprechenden Vorlage der Bundesregierung nicht zufrieden sind, werden sie es sich kaum leisten können, die Verordnung durchfallen zu lassen. Denn dann würde diese nicht wie geplant zum 1. August in Kraft treten, sondern erst nach der Sommerpause verabschiedet.

Millioneninvestitionen in Holzverbrennungsanlagen in allen Bundesländern würden infolge der Rechtsunsicherheit auf Eis liegen – und daran, sagt Markus Kurdziel, wissenschaftlicher Koordinator bei den Bundestags-Grünen, „kann natürlich keines der Bundesländer Interesse haben“.

Holz zu verfeuern kann umweltfreundlich sein: Als nachwachsender Rohstoff verbrennt Holz klimaneutral. Holzfeuer kann aber genauso umweltbelastend sein: Behandeltes Holz vermag den Ofen zur Giftschleuder zu machen. Das eine will man nun fördern, das andere freilich nicht – aber wo zieht man die Grenze? Der Bundestag hat vergangene Woche eine entsprechende Verordnung beschlossen, über die der Bundesrat morgen entscheiden muss.

So akademisch die Frage klingen mag – an ihr hängen Millioneninvestitionen. Denn nur jene Holzfeuer, die durch die neue, so genannte Biomasseverordnung gesetzgeberisch goutiert werden, dürften in Zukunft wirtschaftlich sein. Das liegt am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Dieses schreibt für Strom aus Biomasse eine Mindestvergütung fest, die jeder Stromversorger an jeden Kraftwerksbetreiber zahlen muss. 17 bis 20 Pfennig je Kilowattstunde sind garantiert, je nach Leistung der Anlage.

Holz wird nun durch die Altholzverordnung in vier Klassen aufgeteilt. Klasse eins umfasst naturbelassenes Holz, Klasse zwei behandeltes, aber nicht mit Holzschutzmitteln oder halogen-organischen Stoffen belastetes Holz. Im Holz der Klassen drei und vier sind die genannten Gifte in unterschiedlichen Konzentrationen enthalten.

Nach dem Willen der rot-grünen Koalition sollen nur die Klassen eins und zwei von den festen Vergütungssätzen profitieren. Holz der Klassen drei und vier könnte zwar auch verstromt werden, sofern die Anlagen die gültigen Abgasvorschriften einhalten. Doch den erzeugten Strom könnten die Stromversorger bis auf weiteres nach eigenem Gusto vergüten – also würden sie es nur mit Minimalbeträgen tun und damit entsprechende Projekte unrentabel machen.

Die Bundesregierung hat die Grenze zwischen gutem und schlechtem Holz gezogen, obwohl sie weiß, dass es auch für die weiter gefasste Definition von Biomasse durchaus Argumente gibt. So tritt zum Beispiel die Landesregierung von Schleswig-Holstein dafür ein, auch die Giftholzverbrennung als eine geregelte Form der Entsorgung zu unterstützen. Denn in großem Stil werden von Norddeutschland Althölzer nach Skandinavien exportiert und dort mit deutlich geringeren Umweltauflagen verbrannt. Damit ist nichts gewonnen. Anderes Beispiel: Kontaminierte Hölzer kommen als Billigmöbel zurück ins Land – auch das kann nicht gewollt sein. So ist es nahe liegend, dass die Positionen der Landesregierungen primär von den lokalen Verhältnissen geprägt sind – weniger von Parteiideologie.

Angesichts des Entsorgungsdilemmas hat die Bundesregierung sich nun für einen Zweistufenplan entschieden. Die Hölzer bis Klasse zwei sollen sofort unter das EEG fallen, die belasteten Hölzer erst bei einer EEG-Novelle in einigen Jahren gesondert berücksichtigt werden.

BERNWARD JANZING

Recycling-Branche im Internet:z. B. www.recyclers-info.deGeforscht wird zu Altholzverbrennung u. a. am Wilhelm-Klauditz-Institutder Fraunhofer-Gesellschaft in Braunschweig; www.wki-fhg.deTel. (05 31) 21 55-3 72