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Zwischenerfolg für die Buchpreisbinder: Das Berliner Landgericht wies am Dienstag einen Antrag der Libro AG zurück, die den Aufbau-Verlag zur Bücherlieferung zwingen wollte. Aufbau hatte Libro mit einem Lieferstopp belegt, weil das Unternehmen seit dem 1. Juli über seine Internet-Buchhandlung Lion.cc das Aufbau-Taschenbuch „Die Päpstin“ mit 20 Prozent Rabatt für deutsche Kunden angeboten hatte. Aufbau sah darin einen Verstoß gegen die Buchpreisbindung. Dem Lieferstopp hatten sich weitere Verlage angeschlossen. Aufbau-Verleger Bernd F. Lunkewitz wertete die Entscheidung als „einen historischen Tag für den deutschen Buchhandel.“

Wie historisch diese Entscheidung ist, wird sich in den nächsten Gerichtsverhandlungen noch herausstellen. Ein Zwischenerfolg ist es auf jeden Fall. Einen ebensolchen feierten am Dienstagabend auch die freien Künstler und Autoren, deren Vertreter zu einem Expertengespräch ins Justizministerium geladen worden waren. Herta Däubler-Gmelin sicherte zu, dass ein Bundesgesetz vorbereitet würde, das Künstlern und Autoren „eine angemessene Vergütung für die Nutzung ihrer Arbeit“ sichere. Das soll in Zukunft mit Hilfe eines Urheberrechtsvertrages auch für solche Bereiche möglich werden, für die bislang nur eine unzureichende rechtliche Absicherung bestand.