Gehaltserhöhung für Arbeitslose

BERLIN/NÜRNBERG ap ■ Gut einen Monat nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Berücksichtigung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld bei der Berechnung des Arbeitslosen- und des Krankengeldes werden rund 1,7 Millionen Betroffene bereits mehr Geld in der Tasche haben. Die Arbeitsämter wollen diese Einmalzahlungen ab sofort mit einem pauschalen Aufschlag bei der Berechnung der Leistungen berücksichtigen.

Für die Betroffenen bedeutet das eine spürbare Erhöhung der Bezüge. Nach Berechnungen des Arbeitsministeriums erhöht sich die Leistung beispielsweise für einen verheirateten Arbeitslosen mit einem Kind (Steuerklasse III) und einem Bruttogehalt von 5.000 Mark im Monat um 161 Mark auf 2.463 Mark.