Selbst gerichtet

■ Auf Landgericht kommt wegen Schills Eigen-Befangenheit viel Arbeit zu

Mit Gelassenheit reagiert die Hamburger Staatsanwaltschaft auf die Anschuldigungen, die der Chef der Partei Rechtsstaatliche Offensive PRO und hauptamtliche Amtsrichter Ronald Barnabas Schill ihr gemacht hat. „Die Vorwürfe sprechen für sich“, sagt der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Rüdiger Bagger. Schill hatte besonders Generalstaatsanwältin Anneliese Uhlig-van Buren vorgehalten, das Verfahren gegen ihn wegen Rechtsbeugung „in vorauseilendem Gehorsam oder in Absprache mit den Regierenden“ betrieben zu haben. Am 18. September beginnt die Verhandlung gegen den umstrittenen Amtsrichter.

Angesichts der Tatsache, dass das Landgericht die Anklage zugelassen habe, seien die Anwürfe Schills „nicht kommentierungswürdig“, kommentiert Bagger. Zudem habe die Staatsanwaltschaft ja nicht von sich aus ermittelt, sondern erst aufgrund einer Anzeige gegen Schill, ruft Bagger ins Gedächtnis.

Während sich die Staatsanwälte zurücklehnen, kommt auf die Gerichte wohl richtig viel Arbeit zu. Schills Ankündigung, künftig jeden Fall, der ihm auf den Schreibtisch kommt, mit einem Befangenheitsantrag gegen sich selbst zu versehen (taz berichtete), wird dafür sorgen, dass das Landgericht als übergeordnete Instanz in jedem dieser Fälle über eine mögliche Befangenheit des Richters zu befinden hat. So sei es im Gesetz vorgesehen und so werde auch verfahren, sagt Gerichtssprecherin Sabine Westphalen. Schill hatte darauf hingewiesen, dass er täglich 40 bis 80 Fälle zu bearbeiten habe. Gestern ging bereits ein erster Befangenheitsantrag Schills ein, teilte Westphalen mit. aha