Geschlagen, getreten, fast getötet

■ 25-Jähriger muss für Angriff auf Freundin gut ein Jahr hinter Gitter

Mit Kugelschreiber und Küchenmesser war Bülent S. vor einem Jahr auf seine ehemalige Freundin und Mutter seines Sohnes losgegangen. Er hatte sie geschlagen, getreten und mit Mord bedroht. Dafür erhielt der 25-Jährige gestern vom Amtsgericht Bremen eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten ohne Bewährung. Denn der Angriff fand noch während einer früheren Bewährungsstrafe statt. Die erhielt Bülent S., weil er schon einmal wegen Körperverletzung gegen seine Ex-Freundin Eva P. vor Gericht stand.

Sieben Jahre dauerte die Beziehung laut Bülent S. Oft seien sie umgezogen, immer wieder hätte die Lebensgefährtin ihn aus den Wohnungen geworfen, wenn er kein Geld mehr hatte. Monate später wären die beiden wieder zusammengezogen. „Ich bin ihr hörig gewesen“, behauptete Bülent S. Deswegen sei er in psychiatrischer Behandlung. Dass er seine Freundin schon früher geschlagen hatte, davon wollte er nichts wissen.

Aber Eva P. gab an, dass sie sich nur wegen seiner Gewalttätigkeit immer wieder von ihm trennte. Deshalb hatte er das Besuchsrecht für seinen dreieinhalbjährigen Sohn verloren. Doch die junge Mutter erlaubte dem Vater, so seine Aussage, das Kind doch zu sehen, weil es für den Sohn wichtig sei.

Auch im Juli des vergangenen Jahres wollte der Mann sein Kind besuchen, doch seine Freundin war nicht zu Hause. So ging er für mehrere Stunden in die nächste Kneipe und trank über eine halbe Flasche Wodka und zehn Flaschen Bier. Daran konnte sich der 25-Jährige gut erinnern. Was dann passierte, wollte er gestern vergessen haben. Die Anklageschrift ergänzt: In der Wohnung einer Bekannten spürte er seine Lebensgefährtin auf. Dort kam es zu einem Streit. Die Attacke mit dem Kugelschreiber und dem Küchenmesser – mit beidem hatte er ihr blutende Wunden am Hals unterhalb des linken Ohres zugeführt – gab Bülent S. erst nach der Beratung mit seinem Pflichtverteidiger zu. Später, so die Anklage, auf dem Nachhauseweg bedrohte er seine Freundin mit dem Messer, damit sie unauffällig weiterging, als ein Polizeiwagen vorbeifuhr.

Als sie zu Hause waren, hätten sie sich laut Bülent S. versöhnt. Doch Eva P. gab es anders zu Protokoll. Bülent S. rief einen Freund an und teilte diesem mit, wenn er am nächsten Tag nicht mehr auftauchen würde, dann hätte er Eva P. umgebracht. Sein Kumpel sollte Bülent S. dann auf Kaution aus dem Gefängnis holen. Nach diesem Anruf traute sich die junge Frau erst ganze zwei Wochen später, Bülent S. anzuzeigen. Der Pflichtverteidiger nannte das von Eva P. wankelmütig.

Bülent S. sitzt derzeit wegen Betrugs in Haft. Zusammen mit den nun verhängten 15 Monaten hat er genügend Zeit, mehr Reife zu bekommen, wie es sein Verteidiger ausdrückte. mr