Anzeige gegen Bürgermeister?

■ Scherf und Perschau angeblich bestechlich und untreu

René Schneider, Direktor am Institut für Hochschulrecht in Münster, will Strafanzeige gegen die beiden Bremer Bürgermeister Henning Scherf (SPD) und Hartmut Perschau (CDU) erstatten. Laut Schneider haben sich die zwei durch ihr „gekauftes“ Abstimmungsverhalten im Bundesrat zur Steuerreform „der Bestechlichkeit“ und der „Untreue“ schuldig gemacht. Die Anzeige richtet sich zugleich gegen Bundeskanzler Gerhard Schröder, Bundesfinanzminister Hans Eichel sowie weitere Landespolitiker.

Zum Beleg seiner Rechtsauffassung nennt Schneider mehrere Urteile unter anderem des Bundesgerichtshofes: „Nach ständiger Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes ist unter Vorteil im Sinne der Paragraphen 331 und folgende des Strafgesetzbuches jede Leistung zu verstehen, auf die der Amtsträger keinen Rechtsanspruch hat und die seine wirtschaftliche, rechtliche oder auch nur persönliche Lage objektiv verbessert.“ Schneider führt auch einen konkreten Fall eines Ärztlichen Direktors an, der vom Oberlandesgericht Karlsruhe verurteilt worden war, weil er seiner Klinikabteilung Geräte überlassen hatte, die im Wesentlichen seiner eigenen Forschung dienten.

Im Bremer Rathaus nimmt man die Anzeige gelassen. Scherf ließ lediglich ausrichten, er fühle sich geehrt, durch die Strafanzeige in den Kreis solch wichtiger Entscheidungsträger wie den Bundeskanzler eingereiht zu werden. Jeti