unterm strich
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Ob Musikstücke aus dem Internet herunterzuladen schon Diebstahl ist, darüber kann man sich bekanntlich streiten. Aber Musikstücke aus dem Laden mitgehen zu lassen, ohne sie an der Kasse zu bezahlen, ist ziemlich eindeutig ein Diebstahl. Und deshalb darf ein Musiker auch nicht öffentlich dazu auffordern, solches zu tun – denn das erfüllt den Straftatbestand der „Aufforderung zu Straftaten“, so das Landgericht Mainz. Ein Musiker – welcher, verrät die Agentur dpa leider nicht – hatte während eines Konzerts sein jugendliches Publikum aufgefordert, seine neuen Platten zu stehlen. Wörtlich sagte er: „Wenn ihr kein Geld habt, sie zu kaufen, dann wisst ihr, was ihr tun müsst. Ihr stehlt sie.“ Die Staatsanwaltschaft Mainz fand das nicht lustig und beantragte einen Strafbefehl, doch das Amtsgericht lehnte zunächst, mit Blick auf den Schutz der Kunstfreiheit, ab. Die höhere Instanz hat nun entschieden: Die Kunstfreiheit sei nicht grenzenlos.

Und nun noch eine Meldung aus Italien: Roberto Benigni wird in seinem nächsten Film die Rolle des Pinocchio spielen. Spielt er die nicht immer? Nein, diesmal ist das ganz buchstäblich gemeint: die Holzfigur, mit der langen Lügennase. Der 47-jährige Komiker wird dafür wieder mit dem gleichen Team zusammenarbeiten, mit dem er für „Das Leben ist schön“ seinen Oscar einfuhr.