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: Kapitalerhöhung

Wer investieren will, braucht Geld. Allein mit Bankkrediten jedoch kommt eine Aktiengesellschaft kaum über die Runden. Gerade junge Unternehmen nehmen deshalb den Weg der Kapitalerhöhung, um weiteres Geld für neue Investitionen in die Kasse zu spülen. Das Aktiengesetz erlaubt mehrere Arten der Kapitalbeschaffung zur Erhöhung der Eigenkapitalbasis. Bei der ordentlichen Kapitalerhöhung werden neue Aktien ausgegeben, nachdem die Aktionäre auf der Hauptversammlung zugestimmt haben. Es handelt sich dabei um eine Kapitalerhöhung gegen Einlage: Aktien werden tatsächlich verkauft, neues Geld fließt tatsächlich in das Unternehmen. Bei dieser Art der „effektiven“ Kapitalerhöhung werden auch den bisherigen Aktionären – in der Regel zu Vorzugskonditionen – neue Aktien angeboten, damit sie ihren relativen Anteil am Unternehmen in gleicher Höhe halten können und keine Gewinnschmälerung durch einen künftig geringeren Anteil in Kauf nehmen müssen. Dieses Bezugsrecht unterliegt wiederum besonderen Bedingungen (siehe taz-Anlagen-Seite vom 22. Mai 2000).

Um neuen Aktionären die Entscheidung zur Investition zu erleichtern, liegt der Preis der jungen Aktie meist unter dem aktuellen Börsenkurs der Altaktie. Die Spanne ist dem Ermessen der Aktiengesellschaft überlassen, mit zwei Ausnahmen: Die Untergrenze darf den Mindestnennwert nicht unterschreiten, die Obergrenze darf den Preis der Altaktie nicht überschreiten.

Bei der „nominellen“ Kapitalerhöhung hingegen fließt dem Unternehmen kein frisches Geld zu. Die AG wandelt dabei Rücklagen in Grundkapital um, und erhöht damit gleichsam die Kreditwürdigkeit. Die Aktionäre erhalten dabei neue Aktien, die sie nicht bezahlen müssen (Gratisaktien). Denn durch die bilanzielle Umschichtung des Kapitals – der Wert der Gesellschaft wird auf eine größere Zahl von Aktien verteilt – sinkt der Wert einer Aktie für den Aktionär, der als Wertausgleich eben besagte Gratisaktie erhält. In der Bilanz werden nun offen ausgewiesene Rücklagen – beispielsweise aus Gewinnen, die in früheren Jahren nicht ausgeschüttet wurden – zu Grundkapital. Der Anleger hat dann einen Vorteil von dieser Aktion, wenn die Höhe der Dividende nicht gleichzeitig gesenkt wird: Mit einer größeren Zahl an Aktien wird eine größere Summe als Dividende ausgezahlt.   ALO