Dritter Preis im Verschreiben

■ Hamburger Ärzte haben 1999 für 45 Millionen Mark zu viel verordnet

Hamburger Ärzte sind Bronzemedaillengewinner im „Budgetüberschreiten“. Zwar gibt es noch keine endgültigen Zahlen, aber Hochrechnungen gehen davon aus, dass die Ärzte der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KV) ihr Budget im vergangenen Jahr um gut sieben Prozent überschritten haben, das sind rund 45 Millionen Mark. Nur in Mecklenburg Vorpommern und Berlin liegen die Ärzte mit elf und neun Prozent noch darüber.

„Wir haben dafür keine komplette Erklärung“, sagt Ulrike Zeising, Pressesprecherin der AOK Hamburg. Wahrscheinlich liegt es an der Arztdichte, die in Hamburg viel höher sei als auf dem Land. „Es liegt aber auch an den Patienten, für die zum Arztbesuch auch ein Rezept gehört“. Will ihnen ihr Arzt nichts verschreiben, gehen sie eben zum nächsten. „Das geht in der Stadt einfacher“. Die Krankenkassen würden jetzt mit der KV klären, wie und wann es Rückzahlungen oder Budgetkürzungen gibt, „wir setzen darauf, dass die Ärzte ihr Verordnungsverhalten weiter ändern und etwa mehr Reimporte verschreiben“, hofft Zeising.

Michael Späth, Vorsitzender der KV Hamburg erklärt die Überschreitungen mit Hamburgs Metropolfunktion in der Hochleistungsmedizin: „Viele Patienten kommen aus dem Umland“. Belastet würde dann das Budget des verschreibenden Arztes. „Beispielsweise hat Hamburg die meisten AIDS-Patienten in Norddeutschland. Allein deren Versorgung kostet 34.000 Mark pro Jahr und Patient“. Auch für Dialyse und Multiple Sklerose gebe es in Hamburg Spezialeinrichtungen, die zu Lasten des Hamburger Budgets gingen. So verdienen Hamburger Ärzte weniger, weil sie Patienten ihrer Kollegen aus Schleswig-Holstein und Niedersachsen behandeln.

Denn die Budgetüberschreitungen ziehen Regressforderungen nach sich. Bis zu fünf Prozent haftet die KV und damit jeder einzelne Arzt. Denn die Kassen überweisen der KV weniger, jeder Leistungspunkt wird geringer vergütet. „Auch beispielsweise für den Röntgenarzt, der gar nichts verordnet“, bemerkt Späth. Gegen diese Kollektivhaftung klagt die KV auf Bundesebene.

Doch es gibt auch individuelle Haftung, „die bis zur Existenzgefährdung geht“, sagt Späth. Ein Arzt darf pro Patient und Quartal nur Verordnungen in Höhe von 30 und 110 Mark verschreiben, je nach Fachgruppe. Liegt er deutlich darüber, wird er überprüft. Im Zweifel muss er aus eigener Tasche bezahlen, was er einem Patiente verschrieben hat. Für das kommende Jahr fordert die Hamburger KV, das Budget um neun Prozent zu erhöhen. Denn auch in diesem Jahr wird es bei weitem nicht reichen san