Unbefangener Schill

Das Landgericht hat die Selbstanzeige des Amtsrichters und Klein-Parteichefs Ronald Schill in einem ersten Fall als unbegründet zurückgewiesen. Der hatte sich aufgrund des gegen ihn laufenden Verfahrens wegen Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung in mehr als 200 Fällen für befangen erklärt. In einem Fall hat das Landgericht nun die Parteien gehört und die Akten anschließend an Schill zurückverwiesen.