Schnüffeln gestattet

■ Gericht erlaubt umstrittene Studie über Kinder- und Jugendprobleme

Die umstrittene Jugend-Studie der Harburger Kreisverwaltung darf nun doch verwertet werden. Das Lüneburger Oberverwaltungsgericht (OVG) korrigierte gestern eine Entscheidung des Verwal-tungsgerichts (Aktenzeichen: 13 M 2442/00). An allen 68 Schulen des Landkreises Harburg mit Ausnahme der Grundschulen hatten 12.000 Schüler im Alter von zwölf bis 16 Jahren in anonymisierter Form auf Fragebögen freiwillig Auskunft gegeben.

Dabei ging es auch um Gewalterfahrung, Familienleben und Freizeitgestaltung. Die Behörde wollte damit verlässliche Daten und Erkenntnisse für die künftige Präventionsarbeit gewinnen. Mit „nie, selten oder oft“ sollten die Schüler unter anderem ankreuzen, ob es zu Hause gemeinsame Mahlzeiten oder Strafen für schlechte Noten gebe.

Die Eltern einer zwölfjährigen Schülerin klagten dagegen vor dem Verwaltungsgericht. Das verurteilte die Kreisverwaltung, den a-nonym abgegebenen Fragebogen des Mädchens herauszusuchen und nicht zu verwerten. Das sah der 13. Senat des OVG anders. Das Recht der Eltern des Mädchens auf „informationelle Selbstbestimmung“ sei nicht berührt, weil der Fragebogen anonym abgegeben wurde. Diese jedoch kündigten gestern an, dass ihr „Widerstand gegen die Ausschnüffelei der Kinder“ weiter- gehe. lni